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Zwischenkundgebung ist Gegenstand eines Rechtstreites

Pressemitteilung vom 27.04.2006

"Das Versammlungsrecht sieht nicht die Genehmigung von Versammlungen und Aufzügen vor, sondern ermöglicht der Stadtverwaltung als untere Versammlungsbehörde lediglich, Auflagen und Verbote auszusprechen." Darüber informiert Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling im Vorfeld der für den 1. Mai 2006 in Rostock angemeldeten Veranstaltungen.

So hat die Hansestadt Rostock für den von der NPD angemeldeten Aufzug strenge Auflagen erteilt, den vorgeschlagenen Versammlungsleiter abgelehnt und eine Zwischenkundgebung vor dem Gewerkschaftshaus in der August-Bebel-Straße untersagt. Im Ergebnis eines von der NPD angestrengten gerichtlichen Eilverfahrens wurde jedoch das Verbot dieser Zwischenkundgebung vom Verwaltungsgericht Schwerin zwischenzeitlich aufgehoben. "Wir haben daher heute früh gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald eingelegt", so Oberbürgermeister Roland Methling.