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Maskenpflicht ab Mittwoch an Schulen in Rostock

Pressemitteilung vom 17.08.2021 - Bildung und Wissenschaft / Rathaus

In den vergangenen Tagen sind die Covid-19-Infektionszahlen in Rostock weiter angestiegen. Da die Hanse- und Universitätsstadt Rostock den dritten auf einander folgenden Tag in die risikogewichtete Einstufung der Stufe „Orange" eingeordnet ist, sind gemäß der in Mecklenburg-Vorpommern geltenden landesweiten Bestimmungen nun gesonderte Infektionsschutzregelungen für Rostock erforderlich.

Bereits ab Mittwoch, 18. August 2021, gilt für alle Personen, die sich in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen aufhalten, wieder die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch für Horte.

In vollstationären Pflegeeinrichtungen dürfen höchstens zwei Besuchspersonen je Bewohnendem, die nicht dauerhaft festzulegen sind, gleichzeitig die Einrichtung betreten. Dieses gilt auch für besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung sowie für Angebote für Menschen mit Behinderung. Auf die Ausnahmen insbesondere nach § 4 Abs. 7 Pflege und Soziales Corona-VO M-V wird hingewiesen. Das Personal in vollstationären Pflegeeinrichtungen muss mindestens dreimal wöchentlich getestet werden. Für Angebote du Maßnahmen im Innenbereich gilt eine Höchstzahl von 30 Teilnehmenden, im Freien von bis zu 50 Teilnehmenden.

Sofern die durch die vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichte risikogewichtete Einstufung die Stufe „Orange" an fünf aufeinanderfolgenden unterschreitet, wird eine gesonderte Bekanntmachung zum Wegfall von Maßnahmen erfolgen.