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Kommunalpolitik wird einfacher

Pressemitteilung vom 14.06.2024 - Rathaus

Zahlreiche Änderungen und Vereinfachungen zum Start in die neue Bürgerschafts- Wahlperiode

Durch eine jetzt in Kraft getretene Änderung der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann die Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft und Stadtverwaltung mit Beginn der neuen Wahlperiode vereinfacht werden. Dadurch sollen bürokratischer Aufwand gesenkt und unnötige Formalien vermieden werden.

So gilt künftig ein neues Verfahren zur Bestimmung der Mitglieder in den Gremien der Bürgerschaft. Nur noch die Mitglieder des Präsidiums werden in der Bürgerschaft gewählt. Mit Ausnahme des Jugendhilfeausschusses, gilt für alle anderen Gremien, dass die bisherige Verhältniswahl durch ein Zuteilungs- und Benennungsverfahren abgelöst wird.

Auch der Umgang mit Ausschreibungen und Auftragsvergaben wird geändert. Während die Gremien, gestaffelt nach Wertgrenzen, bisher nur über die Zuschläge in bereits nahezu abgeschlossenen Vergabeverfahren entscheiden konnten, erfolgt ihre Beteiligung künftig vor der Einleitung eines entsprechenden Verfahrens. So sind für die Kommunalpolitik Weichenstellungen schon im Vorfeld von Ausschreibungen und Auftragsvergaben möglich.

Wichtige Personalentscheidungen kann künftig die Oberbürgermeisterin treffen, da die Bürgerschaft als Gemeindevertretung nicht mehr oberste Dienstbehörde ist.

Die neue Kommunalverfassung ermöglicht jetzt auch regulär so genannte Hybrid-Sitzungen, bei denen die Teilnahme per Videokonferenz möglich ist. Bisher war dies nur im Ausnahmefall während der Pandemie möglich. Konkretes muss die Hauptsatzung regeln. An einer geheimen Abstimmung darf allerdings nicht mittels Bild- und Tonübertragung teilgenommen werden.

Gesetzlich möglich ist nun auch, dass anstelle des Handzeichens mit elektronischen Hilfsmitteln abgestimmt wird. Dabei muss gewährleistet bleiben, dass das Stimmverhalten erkennbar ist. Die Nutzung dieses Verfahrens muss von der Bürgerschaft beschlossen und in ihrer Geschäftsordnung konkret geregelt werden.

Durch die neue Kommunalverfassung werden außerdem die Rechte von Beiräten, die sich für besondere Belange von Bevölkerungsgruppen einsetzen, gestärkt. Dazu zählen Informations-, Teilnahme, Rede- und Antragsrechte. Die Hauptsatzung muss jedoch vorher die Bildung, Zusammensetzung, Besetzung und Aufgaben dieser Beiräte bestimmen.

Neben dem Hauptausschuss werden künftig 14 Fachausschüsse gebildet. Dies hat die Bürgerschaft am 17. April 2024 mit der Neunten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen.

Neu sind der Bürgerservice-Ausschuss, der sich um die Belange der Digitalisierung, der Ortsämter, um Brandschutz und Ordnung kümmert, und der Tourismusausschuss als Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde.

Geändert wurden die Zuständigkeiten auch beim Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss (bisher Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung) Das Thema Ordnung wird künftig im Bürgerservice-Ausschuss behandelt. Aus dem Finanzausschuss wird der Finanz- und Beteiligungsausschuss, mit neuer Zuständigkeit für alle Unternehmen zuständig, an denen die HRO beteiligt ist.
Neue Bezeichnungen gibt es für den Bildungs- und Sportausschuss (bisher Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport), und den Sozialausschuss (bisher Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration).

Darüber hinaus wurden Wertgrenzen für Entscheidungen angepasst. Der Hauptausschuss entscheidet künftig über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren
bei Bauleistungen im Wert von über 500.000 Euro, bei Liefer- und Dienstleistungen über 250.000 Euro und bei freiberuflichen Leistungen über 150.000 und bis 250.000 Euro,
sofern nicht die Betriebsausschüsse der drei Eigenbetriebe zuständig sind.

Die neue praxisorientierte Gesetzgebung soll vor allem die Zusammenarbeit zwischen den Gemeindevertretungen und Kommunalverwaltungen erleichtern. Die Novelle wurde durch eine Arbeitsgruppe aus dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden und kommunalen Praktikern vorbereitet.


Linktipps:

Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock