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Häufig gestellte Fragen zum Notruf

Wen erreiche ich unter der Notrufnummer 112?
Die Notrufnummer 112 geht bei der Leitstelle der Feuerwehr ein.

Die Notrufnummer 112 ist nur für die Meldung akuter Notfallsituationen, wie z.B. Brände, Unfälle und akute medizinische Notfälle
Ein akuter medizinischer Notfall liegt dann vor, wenn der Rettungsdienst beim Patienten lebensrettende Maßnahmen oder Maßnahmen zur Verhinderung schwerer gesundheitlicher Schäden durchführen und ggf. die Transportfähigkeit herstellen muss. Die Patienten werden dann unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden in eine weiterführende medizinische Versorgungseinrichtung, in der Regel das nächstgelegene geeignete Krankenhaus, transportiert. Bei einem akuten medizinischem Notfall sind ohne sofortige Hilfeleistung erhebliche gesundheitliche Schäden oder der Tod des Patienten zu befürchten.

Wo erreiche ich einen Notarzt?
Ein Notarzt der Notfallrettung wird durch die Leitstelle der Rostocker Feuerwehr nach Abwägung der Notwendigkeit vom Leitstellenmitarbeiter in bestimmten Fällen alarmiert. Er ist nur für die Abwendung akuter lebensbedrohlicher Situationen, wie z.B. plötzliche Bewusstlosigkeit, schwere Blutung oder schwere Verletzung, zuständig und kommt zusammen mit einem Notfallsanitäter unverzüglich mit Sonder- und Wegerechten (Blaulicht und Martinshorn) in einem speziell ausgestatteten Notarzteinsatzfahrzeug direkt zur Einsatzstelle.

Wo erreiche ich einen Bereitschaftsarzt?
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Versorgung (KV), sprichwörtlich der „Bereitschaftsarzt“, ist unter der Rufnummer 116117 zu erreichen und bietet rund um die Uhr: Hausbesuchsdienst, telefonischen ärztlichen Bereitschaftsdienst, Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst und Erste-Hilfe-Stellen, Information über geöffnete Haus- und Facharztpraxen. Der Notarzt des Rettungsdienstes wird oft von den Bürgern mit dem notdiensthabenden Arzt der KV als „Notarzt“ verwechselt. Hier bestehen aber große Unterschiede bei Eintreffzeit, Zuständigkeit, Ausstattung und notfallmedizinischer Ausbildung.

Werde ich, wenn ich durch die Feuerwehr ins Krankenhaus gebracht werde, schneller behandelt?
Nein, das Personal im Krankenhaus entscheidet ausschließlich nach der Dringlichkeit der Behandlungsbedürftigkeit. Diese wird in der Regel vom zuständigen Arzt festgelegt.

Entstehen Kosten bei einem Feuerwehreinsatz und wer trägt diese?

Bei jedem Feuerwehreinsatz entstehen Kosten. Gebührenpflichtig sind zum Beispiel:

  • Tätigkeiten im Rettungsdienst (Behandlung vor Ort/Transport ins Krankenhaus) Diese Kosten werden im Regelfall direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Gebührenschuldner bleibt jedoch stets der Betroffene.
  • Vorsätzlich grundlose Alarmierungen - Hier ist der Alarmierende auch der Gebührenschuldner.
  • Gefahrenabwehreinsätze infolge vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachens - Hier ist der Verursacher der Gebührenschuldner.
  • Gefahrenabwehreinsätze mit Anspruch aus der Gefährdungshaftung (z. B. Gefahrenabwehreinsätze im Nachgang zu Verkehrsunfällen) - Hier ist der Halter des die Hilfe der Feuerwehr benötigenden Fahrzeuges der Gebührenschuldner.
  • Gefahrenabwehreinsätze im Zusammenhang mit dem Umgang von brennbaren Flüssigkeiten/Gefahrgütern Gebührenschuldner ist hier der Transportunternehmer, Eigentümer, Besitzer bzw. sonstiger Nutzungsberechtigter.
  • Fehlalarmierungen durch Brandmelde-/Gefahrenmeldeanlagen

Muss ich als Anrufer die Kosten für den Einsatz tragen?
Nein. Generell trägt derjenige die Kosten, der die Hilfe der Feuerwehr in Anspruch nimmt. Nur bei einer vorsätzlich grundlosen bzw. böswilligen Alarmierung werden die Kosten des Einsatzes gegen den Alarmierenden erhoben sowie eine Strafanzeige erstattet.