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Fischereischeine und Angelberechtigungen vom 7. bis 9. August nicht im Hafen- und Seemannsamt

Pressemitteilung vom 29.07.2019 - Rathaus / Wirtschaft und Verkehr / Kultur, Freizeit, Sport

Fischereischeine und Angelberechtigungen können vom 7. bis 9. August 2019 nicht im Hafen- und Seemannsamt erworben werden. Darauf weist das Amt hin. Alternativ können Touristenfischereischeine, Angelberechtigungen und Abgabemarken 2019 in den Partnerläden sowie in den Tourist-Informationen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erworben werden. Angelberechtigungen sind außerdem über das Internet erhältlich.