Fischereischeine und Angelberechtigungen vom 7. bis 9. August nicht im Hafen- und Seemannsamt
Pressemitteilung vom
Fischereischeine und Angelberechtigungen können vom 7. bis 9. August 2019 nicht im Hafen- und Seemannsamt erworben werden. Darauf weist das Amt hin. Alternativ können Touristenfischereischeine, Angelberechtigungen und Abgabemarken 2019 in den Partnerläden sowie in den Tourist-Informationen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erworben werden. Angelberechtigungen sind außerdem über das Internet erhältlich.