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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für Schwerin und Greifswald gesucht – Bis 14. Februar bewerben

Pressemitteilung vom 31.01.2020

Noch bis zum 14. Februar 2020 können sich Interessenten, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig sein wollen, bei der Stadtverwaltung im Hauptamt, Abteilung Personal und Recht, Neuer Markt 1, 18055 Rostock bewerben. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie Richterinnen und Richter mit.  

Die Hanse- und Universitätsstadt bereitet derzeit zwei Vorschlagslisten für die Verwaltungsgerichtsbarkeit der Wahlperiode vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2025 vor. Diese zwei Listen -  eine für das Verwaltungsgericht Schwerin und eine für das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern – muss die Stadt bis Ende Februar 2020 erstellen. Darin sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie tatsächlich dann als ehrenamtliche Richterinnen und Richter benötigt werden. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes hat für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock 40 Vorschläge für das Verwaltungsgericht Schwerin und 14 für das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern festgelegt.

Zu den Voraussetzungen für die Bewerbung zählen unter anderem die deutsche Staatsbürgerschaft, ein Mindestalter von 25 Jahren und ein Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks. Nicht bewerben können sich unter anderem Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben worden ist, die den Verlust zur Bekleidung öffentlicher Ämter zu Folge haben kann oder die bereits wegen eines Richterspruchs von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen sind. Auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Rechtsanwälte und Notare sowie Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit können nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.

Grundsätzlich erstellt jede Gemeinde und kreisfreie Stadt eigene Vorschlagslisten. Das bedeutet, dass in die Vorschlagslisten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausschließlich Bürgerinnen und Bürger der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgenommen werden können.

Als Ansprechpartnerin für Nachfragen steht Swea Plavius, Hauptamt, Abteilung Personal und Recht, Tel. 381-1163, E-Mail: swea.plavius@rostock.de, gern zur Verfügung.