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Regelungen zur Kitabetreuung ab 16. März 2020

Pressemitteilung vom 13.03.2020 - Umwelt und Gesellschaft / Rathaus

Wegen zahlreicher Nachfragen nach den Regelungen zur Kitabetreuung hier noch einmal Informationen zu den getroffenen Festlegungen:

Zur Betreuung der Kinder sollte auf ein "Netzwerk der Möglichkeiten" im Familien- und Freundeskreis gesetzt werden, wobei Großeltern wegen des erhöhten Risikos soweit möglich auszuschließen sind.

In Kindertagesstätten und Horten betreute Kinder von Mitarbeitenden von Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten, Krankenhäusern, bei den Polizeien (also Landes- und Bundespolizei), bei Pflegediensten, stationäre Betreuungseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen (Arztpraxen, Dialysezentren etc.) erhalten ein außerordentliches Betreuungsangebot für ihre Kinder. Mit Trägern wird zur Absicherung eine entsprechende Regelung getroffen.

Eltern, die die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllen, wenden sich bitte am Montag an ihre jeweilige Kindertagesstätte/Tagespflegestelle bzw. den zuständigen Träger. Dort wird dann eine Betreuung abgesichert, die durch den jeweiligen Träger zu organisieren ist.