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Geringere Hochwasserschutz-Anforderungen gefährden BUGA-Planungen nicht

Pressemitteilung vom 28.09.2020

Die Positionierung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt während der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung der Rostocker Bürgerschaft gefährden die BUGA-Planungen nicht. Darauf weist der Fachbereich BUGA hin. Die Rahmenbedingungen für den Realisierungswettbewerb zur Planung für das Stadthafen-Areal enthalten nur zu einem geringen Teil auch Hochwasserschutz-Anforderungen. Darüber hinaus sind Finanzen für den Hochwasserschutz keine wesentliche Säule der BUGA-Finanzierung und können durchaus kompensiert werden.

Das Ziel der Planerinnen und Planer, den Hochwasserschutz bei der Neugestaltung des Stadthafens entsprechend zu berücksichtigen, bleibt natürlich bestehen. das wurde heute noch einmal während der internen regelmäßigen Ämterberatung unterstrichen. Durch geringere Anforderungen verringert sich auch der damit verbundene Aufwand. Letztlich bestimmt die Kommune, was gebaut wird und wie.