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OB-Wahl 2022: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Briefwahl

Pressemitteilung vom 10.10.2022

Am 13. November 2022 findet in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Wahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters statt. Für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters sind in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock rund 173.000 Einwohnerinnen und Einwohner wahlberechtigt.

Alle Wahlberechtigten erhalten in den kommenden Tagen und bis spätestens 22. Oktober 2022 eine Wahlbenachrichtigung mit den wichtigsten Informationen. Sie können am 13. November 2022 in ihr Wahllokal gehen oder im Vorfeld einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen anfordern. Die Briefwahlunterlagen werden auf Anforderung weltweit zugeschickt. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt unmittelbar nach Vorlage der Stimmzettel etwa ab 20. Oktober 2022. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle.

Mit den folgenden Hinweisen möchte die Gemeindewahlbehörde über die Briefwahl zu den bevorstehenden Wahlen informieren. Bei weiteren Fragen steht die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle unter der E-Mail-Adresse briefwahl@rostock.de und unter Tel. 0381 381-1820, und 381-1821 zur Verfügung.


Wer kann einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen?

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Die Antragsstellung hat schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) zu erfolgen.

Für die Antragsstellung gibt es mehrere Möglichkeiten:

- Sie können den Antrag online stellen (Wahlscheinantrag online unter: https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=13003000 ).

- Sie können die Beantragung mittels QR-Code (Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis 22. Oktober 2022 zugestellt wird) durchführen.

- Sie können die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und in einem freigemachten Umschlag an folgende Adresse schicken:

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle
Industriestraße 8
18103 Rostock

bzw. per Fax an: 0381 381-1830

- Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie den Wahlscheinantrag (siehe unter https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/Wahlscheinantrag 2022.pdf ) ausfüllen, unterschreiben und ebenfalls an o.g. Adresse schicken.

- Ebenfalls möglich ist ein formloser Antrag. Dieser muss Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Rostocker Anschrift und die gewünschte Zustellanschrift für die Wahlen am 13. November 2022 und der eventuellen Stichwahl am 27. November 2022 beinhalten.
Schriftliche Anträge müssen persönlich unterschrieben werden. Einzige Ausnahme bilden E-Mail-Anträge. Sie sind auch ohne Unterschrift gültig und zu schicken an: briefwahl@rostock.de.

Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Erteilung von Wahlscheinen nur persönlich gestellt werden dürfen. Wer für einen anderen einen Antrag stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Die mündliche Beantragung ist ab 24. Oktober 2022 zu den genannten Öffnungszeiten in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle möglich.

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund von Schutzmaßnahmen zur Corona-Pandemie zu verlängerten Wartezeiten bei der mündlichen Beantragung kommen kann. Bitte vermeiden Sie die mündliche Beantragung! Stellen Sie Ihren Antrag möglichst online und lassen sich die Unterlagen zuschicken!

Bis wann müssen die Unterlagen bei der Wahlbehörde sein?

Ihre Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag (13. November 2022) um 18.00 Uhr bzw. bei einer möglichen Stichwahl (27. November 2022) um 18.00 Uhr in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Wo kann man die Briefwahlunterlagen abholen bzw. die Briefwahl durchführen?

Die Briefwahlunterlagen kann man in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle (Öffnungszeiten ab 24. Oktober 2022) direkt abholen bzw. abgeben. Auch die Durchführung der Briefwahl ist dort möglich.

Sie erreichen die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wie folgt:

Industriestraße 8 / 2. Etage rechts
Rostock / OT Schmarl
Buslinie 38, Haltestelle "Siemens"
Tel.: 0381 381-1820, -1821
Fax: 0381 381-1830
E-Mail: briefwahl@rostock.de

Wann hat die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle geöffnet?

Die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle hat vom 24. Oktober bis 11. November 2022 geöffnet:

Montag und Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 15.00 Uhr
Freitag (nur 11.11.2022) von 8.30 bis 12.00 Uhr

Bis wann kann man Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beantragen?

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis zum 11. November 2022 (12.00 Uhr) beantragt werden.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich.

Welche Besonderheiten sind bei einer möglichen Stichwahl zu beachten?

Am 16. November 2022 stellt der Wahlausschuss das endgültige Wahlergebnis der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters 2022 fest und entscheidet über die Notwendigkeit einer Stichwahl am 27. November 2022.

Im Falle einer Stichwahl am 27. November 2022 erhalten alle Wahlberechtigten, die zur Wahl am 13. November 2022 Wahlschein und Briefwahlunterlagen angefordert und zugestellt bekommen haben, erneut Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 27. November 2022 von Amts wegen zugeschickt. Dazu ist kein erneuter Antrag notwendig!

Da die Stimmzettel der Stichwahl erst nach der Ausschusssitzung am 16. November 2022 gedruckt werden können, erfolgt der Versand der Briefwahlunterlagen bei einer Stichwahl ab 17. November 2022.

Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie die Zustellung der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl an eine andere Adresse als Ihre Wohnanschrift am 7. Oktober 2022 (Tag der Erstellung des Wählerverzeichnisses) wünschen, das bereits in Ihrem Antrag zur Wahl am 13. November 2022 mit angeben müssen.

Wahlberechtigte, die zur Wahl am 13. November 2022 keinen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, aber zur Stichwahl per Brief wählen möchten, können das jederzeit noch beantragen. Antragsende für die Stichwahl ist der 25. November 2022 (12.00 Uhr). Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich.

Bei einer eventuellen Stichwahl ist die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle zusätzlich vom 21. bis 25. November 2022 geöffnet:

Montag und Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag (25.11.2022) von 8.30 bis 12.00 Uhr

Die Briefwahl sollte dann möglichst unmittelbar nach Zustellung der Unterlagen für die Stichwahl durchgeführt und an die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle zurückgeschickt werden.

Die Wahlbriefe für die Stichwahl müssen bis 27. November 2022 um 18.00 Uhr in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten!