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Ab 1. Januar neue Regelkosten für Kitas

Pressemitteilung vom 14.12.1998

14. Dezember 1998Ab 1. Januar neue Regelkosten für Kitas Im Januar 1999 erhalten alle Eltern, deren Kinder in kommunalen Rostocker Kindertageseinrichtungen betreut werden, neue Gebührenbescheide, teilt das Jugendamt mit. Der Grund ist eine neue Landesverordnung, nach der sich die durchschnittlichen Betriebskosten (Regelkosten) in der Kindertagesbetreuung am 1. Januar 1999 erhöhen. Nach dieser Verordnung beteiligen sich die Eltern mit 30 Prozent an den vom Land festgelegten Regelkosten. Das gleiche betrifft auch jene Kinder, die in Kindertageseinrichtungen freier Träger oder von einer Tagesmutter betreut werden. Mit den veränderten Regelkosten erhöhen sich  auch die Gebühren der Eltern an der Kindertagesbetreuung. So sind im kommenden Jahr zu bezahlen für - einen Ganztagsplatz in einer Krippe 339 DM, (bisher 330 DM)
- einen Ganztagsplatz im Kindergarten 185 DM, (bisher 180 DM)
- einen Ganztagsplatz im Hort 103 DM, (bisher 101 DM)
- einen Ganztagsplatz bei einer Tagesmutter für Kinder von 0 bis 6 Jahren 223 DM, (bisher 219 DM) ,
- einen Ganztagsplatz bei einer Tagesmutter für Hortkinder 134 DM,
(bisher 131 DM). Für die Teilzeitbetreuung in den Kindereinrichtungen zahlen die Eltern 60 Prozent der Kosten eines Ganztagsplatzes. Ab 1. Januar gelten demnach folgende Gebühren: für die Krippe 203 DM, Kindergarten 111 DM, Hort 62 DM, für die Tagespflege 0 bis 6 Jahre 134 DM und für Hortkinder 80 DM). Die neuen, vom Schweriner Sozialministerium berechneten Regelkosten betragen ab 1999 für einen Ganztagsplatz in der Krippe 1.131 DM, für den Kindergarten 616 DM und den Hort 343 DM. Für die Ganztagsbetreuung bei einer Tagesmutter werden für Kinder von 0 bis 6 Jahren 744 DM veranschlagt sowie für Hortkinder 446 DM. Die vom Sozialministerium festgelegten Regelkosten basieren auf der Grundlage, der von den Kindereinrichtungen im Land ermittelten tatsächlichen Betriebskosten.