Ab Dienstag Hundebestandskontrollen
Pressemitteilung vom
Im Zeitraum vom 19. März bis 21. Juni 2013 wird in Rostock eine umfassende Hundebestandsaufnahme stattfinden. Sie wird durch die Firma Springer Kommunale Dienste durchgeführt. Eine Schwerpunktkontrolle zur Hundehaltung hatte 2010 ergeben, dass etwa ein Fünftel der Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Hund nicht steuerlich angemeldet haben. Die Stadtverwaltung ist jedoch verpflichtet, durch Kontrollen dafür zu sorgen, dass nicht nur die ehrlichen Steuerzahlerinnen und –zahler, sondern alle Hundehalterinnen und Hundehalter gleichmäßig durch die Steuer belastet werden.
Eine Kosten-Nutzen-Rechnung ergab, dass diese Hundebestandsaufnahme am effektivsten durch Beauftragung eines privaten Unternehmens durchgeführt werden kann. Dabei wird eine Vergütung für jeden neu angemeldeten Hund in einer Höhe gezahlt, dass sich die Maßnahme durch die zusätzlich eingenommene Hundesteuer bereits nach einem Jahr für Hansestadt Rostock refinanziert. Vergleichbare Aktionen gab es auch schon in anderen Städten z. B. in Leverkusen, Stuttgart und Erfurt.
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma erhalten keine Informationen zu persönlichen Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern wie z. B. Name, Anschrift oder Informationen zu einer etwaigen Steuerpflicht. Es werden auch nur Daten zu den Einwohnerinnen und Einwohnern erhoben, die einen Hund halten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma werden alle Rostocker Haushalte aufsuchen und die volljährigen Haushaltsmitglieder nach einer Hundehaltung befragen. Die Befragung ist freiwillig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma dürfen zum Zwecke der Befragung die Wohnungen nicht betreten. Sie erhalten eine Legitimation, die sichtbar zu tragen ist. Die Befragungen werden wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags zwischen 9 und 17 Uhr stattfinden. Dabei werden folgende Fragen gestellt: Halten Sie einen oder mehrere Hunde? Wenn ja, welche Rasse und seit wann? Nur bei Hundehaltern werden Namen und Anschriften erfasst.
Sind Hunde nicht angemeldet, erhalten die betroffenen Hundehalter durch das Finanzverwaltungsamt eine rückwirkende Steuerfestsetzung und müssen ggf. mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren nach der Hundesteuersatzung rechnen.