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Abfälle richtig entsorgen – Nur zugelassene Säcke werden abgefahren

Pressemitteilung vom 22.07.2002

22. Juli 2002

Abfälle richtig entsorgen – Nur zugelassene Säcke werden abgefahren

Wegen nicht ordnungsgemäßer Abfallentsorgung sind in den letzten Wochen 47 Rostocker Grundstückseigentümer gemahnt worden, teilt das Amt für Umweltschutz mit. So hatten Kontrolleure des Umweltamtes wiederholt unzulässige Abfallsäcke und -beutel neben gefüllten Mülltonnen entdeckt. “Hier ist einfach nicht ausreichend Kapazität bestellt worden”, bilanziert Holger Schmidt vom Rostocker Umweltamt. Laut städtischer Abfallsatzung gilt dies als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Grundstückseigentümer bzw. Abfallbesitzer müssen genügend Behälter bestellen und bei Bedarf rechtzeitig weitere Kapazitäten beim Amt für Umweltschutz beantragen.

Eine zusätzliche Alternative für vorübergehenden Mehranfall an Haus- und Geschäftsmüll bieten die laut Abfallsatzung zugelassenen amtlichen Abfallsäcke mit der Aufschrift “Hansestadt Rostock” und “Stadtentsorgung Rostock GmbH”. Gegen eine Gebühr von 2,39 Euro können diese Säcke beim Kundendienstbüro der Stadtentsorgung Rostock GmbH, Petridamm 26/27, bzw. im Betriebsteil Nordwest, Koppelweg 1, gekauft werden.

An gleicher Stelle wird der vor einem Jahr neu eingeführte Laubsack angeboten. Mit dem kompostierbaren, faserverstärkten 120-Liter-Papiersack können gelegentlich Laub, Rasenschnitt, Blumen- und Staudenschnitt sowie Wildkräuter entsorgt werden. Küchenabfälle und Speisereste dürfen hier nicht eingefüllt werden. Grundstückseigentümern, die ihre pflanzlichen Abfälle selbst kompostieren, bietet der Laubsack eine alternative Entsorgungsvariante, wenn die angefallenen Abfälle die Möglichkeiten der eigenen Verwertung übersteigen. Sie können den Laubsack für 3,42 Euro pro Sack kaufen. Diese Gebühr beinhaltet die Entsorgung und Verwertung. Grundstückseigentümer, die über die Biotonne an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, haben den Erwerb des Laubsackes bereits mit der Abfallverwertungsgebühr beglichen.

Auch vermehrt anfallende Leichtverpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, können nur über die zugelassenen gelben Säcke des Dualen Systems Deutschland (DSD) entsorgt werden, die bei allen Ortsämtern unentgeltlich vorrätig sind.

Die beiden mit der Aufschrift “Hansestadt Rostock” gekennzeichneten Abfallsäcke und der gelbe Sack der Rohstoff Recycling Rostock GmbH & Co. KG sind am Abfuhrtag neben den Abfallbehältern verschlossen bereitzustellen. Andere abgestellte Säcke werden nicht abgefahren.

Für Rückfragen steht im Amt für Umweltschutz Holger Schmidt unter der Telefonnummer 381-7314 zur Verfügung. Darüber hinaus kommen auch die Außendienstmitarbeiter des Amtes für Umweltschutz Magarete Ott, Telefon 381-7311, und René Buschmann, Telefon 381-7312, nach vorheriger Terminabsprache zur Abfallberatung vor Ort. x x

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