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Abriss der Fachwerkhäuser auf der Mittelmole

Pressemitteilung vom 23.10.2014

Die beiden Fachwerkdoppelhäuser auf der Mittelmole Am Bahnhof 7a-d liegen im Geltungsbereich des sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes „Mittelmole Warnemünde“.

Der Abbruch dieser beiden Häuser erfordert keine Abbruchgenehmigung, da es sich nach Landesbauordnung um freistehende Gebäude handelt, deren Abriss verfahrensfrei ist, teilt das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft mit. Bauplanungsrechtlich ist keine Genehmigung notwendig, da in diesem Bereich keine Erhaltungssatzung oder Veränderungssperre nach Baugesetzbuch erlassen worden sind. Es handelt sich auch nicht um Einzeldenkmale oder Gebäude in einem Denkmalbereich. Daher musste die Hansestadt Rostock auch nicht ausdrücklich über der Abbruch der Häuser im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens informiert werden. Auch bei der der Auslobung des Wettbewerbes sowie der Diskussion über dessen Ergebnis und der Beteiligung der Öffentlichkeit war der Erhalt der Gebäude nicht an die Hansestadt Rostock herangetragen worden.

In der Auslobung zum städtebaulichen Wettbewerb Mittelmole war ein möglicher Erhalt oder Abriss der Häuser freigestellt gewesen, da aus Sicht der Hansestadt Rostock den Häusern kein denkmalpflegerischer Wert sowie historische oder stadtplanerische Bedeutung zukommt. Die beiden Häuser liegen zudem in einem Bereich, in dem Wohnen auf Grund der Immissionen der Schifffahrt und des Verkehrs gesunden Wohn- und Lebensverhältnissen widerspricht. 

Der erste Preis des städtebaulichen Wettbewerbes Mittelmole hatte die beiden Häuser zugunsten der Erschließung der nördlichen Flächen der Mittelmole mit der Straße „Am Passagierkai“ und einer Bebauung für eine Nichtwohnnutzung nördlich des Fährbeckens der Fähre nach Hohe Düne überplant. Diese aus Sicht der Hansestadt Rostock überzeugende Planungsidee war im Funktionsplan übernommen worden. Auf den beiden Planungswerkstätten im Juli dieses Jahres hatte die Öffentlichkeit in der Diskussion des Planungsstandes den Erhalt der Häuser nicht thematisiert.

Wie die WIRO jetzt mitteilte, befanden sich die Häuser Am Bahnhof 7a-d in einem auf den ersten Blick nicht erkennbaren sehr desolaten Zustand, so dass eine Sanierung in einen zeitgemäßen Zustand nicht sinnvoll gewesen wäre. „Wir bedauern, dass es dabei zu einer Informationslücke der Öffentlichkeit gekommen ist“, sagte Ralf  Zimlich, Vorsitzender der WIRO-Geschäftsführung. Man habe die Sorgen der Warnemünder um diese Gebäude unterschätzt, da ihr Erhalt bisher nicht hinterfragt oder gefordert worden war.

Der Planungs- und Beteiligungsprozess Mittelmole wird unter Beachtung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 1. Oktober 2014 fortgesetzt. Die weitere Überarbeitung der städtebaulichen Planung als Basis für den Bebauungsplan wird in den folgenden Monaten erfolgen. Wichtiger Bestandteil ist die dabei die weitere intensive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.