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Abschließende vertragliche Regelungen zur Warnowquerung jetzt rechtsgültig

Pressemitteilung vom 16.07.2004

Drei abschließende Regelungen zur Warnowquerung wurden mit Datum vom 7. Juli 2004 von der Hansestadt Rostock und der Warnowquerung GmbH & Co. KG unterzeichnet. Damit geht ein Verhandlungsmarathon zu Ende, der seit Dezember 2003 währte und in dessen Verlauf neben den Vertragspartnern auch die zuständigen Fachabteilungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie des Wirtschaftsministeriums von Mecklenburg-Vorpommern involviert waren.

Die drei Verträge regeln den Umgang mit den bei Bauwerksübergabe noch offenen gegenseitigen finanziellen Forderungen sowie die Weiterleitung einer Zuwendung des Bundes, die vom Land Mecklenburg- Vorpommern der Hansestadt Rostock zur Anteilsfinanzierung von nicht in die Maut umlagefähigen Kosten für die Planung und den Bau von Zufahrtsstraßen gewährt wird. Dies betrifft z.B. Maßnahmen des Lärm- und Hochwasserschutzes sowie den Bau von Radwegen.

Die Vereinbarungen, die bereits im Dezember 2003 geschlossen wurden, standen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der die Warnowquerung finanzierenden Banken. Die Banken hatten damals dem Vertragswerk nicht zugestimmt, weil insbesondere die Kostenfeststellung der vom Bundesministerium beauftragten Gutachter zu der Höhe der nicht mautfähigen Kosten der Zufahrtsstraßen noch nicht vorlag. Diese Unterlagen konnten jetzt in die Verhandlungen einbezogen und die Vorbehalte ausgeräumt werden.

Nicht Bestandteil der Verträge sind von der WQG geforderte Zugeständnisse zu den im Konzessionsvertrag vereinbarten Bürgschaftsleistungen. Entsprechende Veränderungen des Vertrages bedürfen der Zustimmung durch die Bürgerschaft und sollen nun noch einmal separat in der September-Sitzung der Bürgerschaft auf der Tagesordnung setzen.