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Na­vi­ga­ti­on

Fahr­zeug­brief / Zu­las­sungs­be­schei­ni­gung Teil II bei ei­ner Kre­dit- oder Lea­sing­bank hin­ter­legt

Ei­ne An-, Um­mel­dung oder Tech­ni­sche Än­de­rung ei­nes Fahr­zeu­ges oh­ne Fahr­zeug­brief / ZB Teil II ist nicht mög­lich!
Der Fahr­zeug­brief / ZB Teil II muss von Ih­nen im Vor­feld an­ge­for­dert wer­den. Die Bank ver­sen­det dann den Brief für ei­nen Be­ar­bei­tungs­zeit­raum von bis zu drei Wo­chen an die Zu­las­sungs­stel­le. Sie ha­ben die Mög­lich­keit den Ein­gang des Fahr­zeug­brie­fes / ZB Teil II un­ter der Te­le­fon­num­mer 381 3122 zu er­fra­gen und kön­nen beim be­stä­tig­ten Ein­gang zu den Öff­nungs­zei­ten Ih­re An-, Um­mel­dung oder Tech­ni­sche Än­de­rung er­le­di­gen.

Hin­wei­se:

  • Er­folgt kei­ne Be­ar­bei­tung in die­sem Zeit­raum wird der Fahr­zeug­brief / die ZB Teil II eben­falls kos­ten­pflich­tig an die Bank zu­rück ge­sandt.
  • Die Ver­län­ge­rung der Auf­be­wah­rungs­frist kann nur durch die Bank schrift­lich be­an­tragt wer­den.