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Na­vi­ga­ti­on

Be­bau­ungs­plan­aus­le­gung der 1. Än­de­rung des Be­bau­ungs­plans Nr. 12.​MI.84 Misch­ge­biet „Wei­ßes Kreuz“

Öf­fent­li­che Be­kannt­ma­chung der öf­fent­li­chen Aus­le­gung des Ent­wurfs der 1. Än­de­rung des Be­bau­ungs­plans Nr. 12.​MI.84 Misch­ge­biet „Wei­ßes Kreuz“

Die Bür­ger­schaft der Han­se- und Uni­ver­si­täts­stadt Ros­tock hat in ih­rer Sit­zung am 17. Ok­to­ber  2018 den Ent­wurf der 1. Än­de­rung des Be­bau­ungs­plans Nr. 12.​MI.84 Misch­ge­biet „Wei­ßes Kreuz“ so­wie den Ent­wurf der zu­ge­hö­ri­gen Be­grün­dung ge­bil­ligt. 

Mit dem B-Plan sol­len fol­gen­de we­sent­li­che Pla­nungs­zie­le ver­folgt wer­den:

An­pas­sung an die mit dem Staat­li­chen Amt für Land­wirt­schaft und Um­welt, Mitt­le­res Meck­len­burg (StA­LU MM) ab­ge­stimm­ten Än­de­run­gen zur La­ge und Aus­füh­rung der Hoch­was­ser­schutz­an­la­gen
Än­de­run­gen von ein­zel­nen Ver­kehrs­flä­chen
Er­hö­hung des An­teils an Wohn­bau­flä­chen durch die Um­wand­lung von Tei­len der bis­her als Misch­ge­bie­te fest­ge­setz­ten Flä­chen in all­ge­mei­ne Wohn­ge­bie­te; Ver­zicht auf die Fest­set­zung ei­nes ein­ge­schränk­ten Ge­wer­be­ge­bie­tes am Ver­bin­dungs­weg.

Der Be­bau­ungs­plan wird im ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren nach § 13a BauGB oh­ne Durch­füh­rung ei­ner Um­welt­prü­fung nach § 2 Abs. 4 BauGB auf­ge­stellt. Es sind kei­ne um­welt­re­le­van­ten Aus­wir­kun­gen durch die Pla­nung zu er­war­ten.

Das Plan­ge­biet wird be­grenzt:

im Wes­ten und

Nord­wes­ten:      durch die Un­ter­war­now und die Her­ren­wie­sen,

im Nor­den:         durch die Klein­gar­ten­an­la­ge „Ver­bin­dungs­weg, Ab­tei­lung II“,

im Os­ten:             durch den Ver­bin­dungs­weg,

im Sü­den:            durch die Tes­si­ner Stra­ße und den Müh­len­damm.

 Übersichtsplan Geltungsbereich Weißes Kreuz             

Die Bür­ger­schaft der Han­se- und Uni­ver­si­täts­stadt Ros­tock hat in ih­rer Sit­zung am 17. Ok­to­ber 2018  be­schlos­sen, den Ent­wurf der 1. Än­de­rung des Be­bau­ungs­plans Nr. 12.​MI.84 Misch­ge­biet „Wei­ßes Kreuz“ und den Ent­wurf der zu­ge­hö­ri­gen Be­grün­dung öf­fent­lich aus­zu­le­gen. Die Aus­le­gung er­folgt:

                         vom       12.11.2018     bis zum      21.12.2018

 im Neu­en Markt 3, 1. Ober­ge­schoss, Raum 218

zu fol­gen­den Zei­ten:

 Mon­tag, Mitt­woch, Don­ners­tag            9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00  Uhr

Diens­tag                                                         9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00  Uhr

Frei­tag                                                            9.00 bis 13.00  Uhr

Ein bar­rie­re­frei­er Zu­gang zum Aus­le­gungs­raum ist über den Auf­zug, des­sen eben­er­di­ger Zu­gang sich im glä­ser­nen Geld­au­to­ma­ten­be­reich der Post­bank be­fin­det, wäh­rend der o.g. Zei­ten ge­währ­leis­tet.

 Der Ent­wurf des Be­bau­ungs­plans und der Ent­wurf der Be­grün­dung da­zu sind wäh­rend des o. g. Aus­le­gungs­zeit­rau­mes im In­ter­net un­ter http://​rathaus.​rostock.​de un­ter der Ru­brik Be­bau­ungs­plan­aus­le­gun­gen ein­ge­stellt.

Für das ge­nann­te Ge­biet lie­gen der Ent­wurf des Be­bau­ungs­plans und der Ent­wurf der Be­grün­dung da­zu zu­sätz­lich im Orts­amt Mit­te, Neu­er Markt 1a, wäh­rend des oben ge­nann­ten Aus­le­gungs­zeit­rau­mes zu den öf­fent­li­chen Sprech­zei­ten aus.

 Wäh­rend der o. g. Aus­le­gungs­frist kön­nen Stel­lung­nah­men schrift­lich ab­ge­ge­ben oder zur Nie­der­schrift vor­ge­bracht wer­den. Nicht frist­ge­recht vor­ge­brach­te Stel­lung­nah­men kön­nen bei der

Be­schluss­fas­sung über die 1. Än­de­rung des Be­bau­ungs­plans Nr. 12.​MI.84 Misch­ge­biet „Wei­ßes Kreuz“ un­be­rück­sich­tigt blei­ben. 
 

Mo­ni­ka Frit­sche
Stell­ver­tre­ten­de Lei­te­rin des Am­tes für
Stadt­ent­wick­lung, Stadt­pla­nung und Wirt­schaft