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Na­vi­ga­ti­on

Öf­fent­li­che Be­kannt­ma­chung Be­trof­fe­nen­be­tei­li­gung ge­mäß § 4a (3) BauGB, Be­bau­ungs­plan Nr. 10.W.63.1 „Woh­nen am Werft­drei­eck“

Der Be­bau­ungs­plan Nr. 10.W.63.1 „Woh­nen am Werft­drei­eck“ ist nach der öf­fent­li­chen Aus­le­gung des Ent­wurfs des o.g. Be­bau­ungs­plans und sei­ner Be­grün­dung vom 15.07. – 23.08.2019 ge­än­dert wor­den:

Än­de­rung des räum­li­chen Gel­tungs­be­reichs: Re­du­zie­rung des räum­li­chen Gel­tungs­be­reichs um die vor­han­de­ne Wohn­be­bau­ung süd­lich der Lü­be­cker Stra­ße (bis­her als All­ge­mei­nes Wohn­ge­biet fest­ge­setzt). Der neue räum­li­che Gel­tungs­be­reich ver­läuft so­mit ent­lang der süd­li­chen Stra­ßen­be­gren­zungs­li­nie der Lü­be­cker Stra­ße (sie­he Über­sichts­plan).

Der ge­än­der­ter Ent­wurf des Be­bau­ungs­plans Nr. 10.W.63.1 „Woh­nen am Werft­drei­eck“ und zu­ge­hö­ri­ge Be­grün­dung mit Um­welt­be­richt mit er­wähn­ten und ge­kenn­zeich­ne­ten Än­de­run­gen, Stand März 2020, kön­nen ab dem 11.05.2020 bis zum 29.05.2020 im Amt für Stadt­ent­wick­lung, Stadt­pla­nung und Wirt­schaft,

Neu­er Markt 3, 1. Ober­ge­schoss, Raum 218

zu fol­gen­den Zei­ten:

Mon­tag, Mitt­woch,                                       9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Diens­tag                                                          9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Don­ners­tag                                                     9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Frei­tag                                                              9.00 bis 13.00 Uhr

ein­ge­se­hen wer­den.

Bit­te be­ach­ten Sie, dass auf Grund der ge­sund­heit­li­chen Vor­sor­ge im Zu­ge der CO­RO­NA-Pan­de­mie nur je­weils ei­ne Per­son (2 Per­so­nen ei­ner häus­li­chen Ge­mein­schaft) den Aus­le­gungs­raum be­tre­ten dür­fen.

Ein bar­rie­re­frei­er Zu­gang zum Aus­le­gungs­raum ist über den Auf­zug, des­sen eben­er­di­ger Zu­gang sich im glä­ser­nen Geld­au­to­ma­ten­be­reich der Post­bank be­fin­det, wäh­rend der o.g. Zei­ten ge­währ­leis­tet.

Die Un­ter­la­gen sind gleich­zei­tig über das In­ter­net auf ros­tock.bau­leit­pla­nung-on­line.de ein­zu­se­hen.

Die von der Än­de­rung des B-Plans be­trof­fe­nen Ei­gen­tü­mer der Grund­stü­cke Lü­be­cker Stra­ße 10 bis 21 (Flur­be­zirk IV, Flur 1, Flur­stü­cke 455, 468, 469, 476, 477, 484, 485, 492, 509, 510, 511/1, 513) kön­nen ei­ne Stel­lung­nah­me bis zum 29.05.2020

beim Amt für Stadt­ent­wick­lung, Stadt­pla­nung und Wirt­schaft,

Neu­er Markt 3

18055 Ros­tock

ab­ge­ben.

Die Stel­lung­nah­me kann auch gern auf ros­tock.bau­leit­pla­nung-on­line.de oder per Email an Stadt­pla­nung@​rostock.​de ab­ge­ge­ben wer­den.

Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Stel­lung­nah­men nur für die ge­nann­ten Än­de­run­gen oder Er­gän­zun­gen ab­ge­ge­ben wer­den kön­nen.

Ralph Mül­ler

Lei­ter des Am­tes für Stadt­ent­wick­lung, Stadt­pla­nung und Wirt­schaft

Über­sichts­plan Be­trof­fe­nen­be­tei­li­gung