Öffentliche Bekanntmachung Betroffenenbeteiligung gemäß § 4a (3) BauGB, Bebauungsplan Nr. 10.W.63.1 „Wohnen am Werftdreieck“
Der Bebauungsplan Nr. 10.W.63.1 „Wohnen am Werftdreieck“ ist nach der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des o.g. Bebauungsplans und seiner Begründung vom 15.07. – 23.08.2019 geändert worden:
Änderung des räumlichen Geltungsbereichs: Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs um die vorhandene Wohnbebauung südlich der Lübecker Straße (bisher als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt). Der neue räumliche Geltungsbereich verläuft somit entlang der südlichen Straßenbegrenzungslinie der Lübecker Straße (siehe Übersichtsplan).
Der geänderter Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10.W.63.1 „Wohnen am Werftdreieck“ und zugehörige Begründung mit Umweltbericht mit erwähnten und gekennzeichneten Änderungen, Stand März 2020, können ab dem 11.05.2020 bis zum 29.05.2020 im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft,
Neuer Markt 3, 1. Obergeschoss, Raum 218
zu folgenden Zeiten:
Montag, Mittwoch, 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr
eingesehen werden.
Bitte beachten Sie, dass auf Grund der gesundheitlichen Vorsorge im Zuge der CORONA-Pandemie nur jeweils eine Person (2 Personen einer häuslichen Gemeinschaft) den Auslegungsraum betreten dürfen.
Ein barrierefreier Zugang zum Auslegungsraum ist über den Aufzug, dessen ebenerdiger Zugang sich im gläsernen Geldautomatenbereich der Postbank befindet, während der o.g. Zeiten gewährleistet.
Die Unterlagen sind gleichzeitig über das Internet auf rostock.bauleitplanung-online.de einzusehen.
Die von der Änderung des B-Plans betroffenen Eigentümer der Grundstücke Lübecker Straße 10 bis 21 (Flurbezirk IV, Flur 1, Flurstücke 455, 468, 469, 476, 477, 484, 485, 492, 509, 510, 511/1, 513) können eine Stellungnahme bis zum 29.05.2020
beim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft,
Neuer Markt 3
18055 Rostock
abgeben.
Die Stellungnahme kann auch gern auf rostock.bauleitplanung-online.de oder per Email an Stadtplanung@rostock.de abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahmen nur für die genannten Änderungen oder Ergänzungen abgegeben werden können.
Ralph Müller
Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft