Bekanntmachung
Ausschreibung eines Mietvertrags mit Betriebspflicht für die Aufstellung von 100 Alttextilcontainern im Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Als Grundstückseigentümer beabsichtigt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Amt für Umwelt- und Klimaschutz, die Vermietung von 100 Stellplätzen zur Aufstellung von Alttextilcontainern.
Auf den Stellflächen hat der Mieter vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 jeweils mindestens einen Altkleidercontainer gemäß beiliegendem Vertragsentwurf (Anlage 1) aufzustellen und bedarfsgerecht zu entleeren.
Lage:
100 Stellflächen von ca. 2 m² auf Stellflächen der vorhandenen Sammelsysteme für Glas und Papier gemäß Auflistung in Anlage 2.
Der Mieter hat im Rahmen seiner Betriebspflicht innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag eine gewerbliche Sammlung für Altkleider und -schuhe gem. § 18 Abs. 2 KrWG für die 100 Stellflächen bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock anzuzeigen. Die gewerbliche Sammlung muss für mindestens drei Jahre (01.01.2022 bis 31.12.2024) durchgeführt werden (§ 18 Abs. 6 KrWG). Für die Erfüllung dieser Pflicht hat der Mieter vom Vertragsschluss bis zum 31.12.2024 eine Sicherungsleistung für den Fall der Einstellung der gewerblichen Sammlung vor dem 31.12.2024 in Höhe von 10.000 Euro zu hinterlegen (§ 18 Abs. 6 KrWG).
Pro Stellplatz wird je Alttextilcontainer eine Fläche von 2 m² zugrunde gelegt (Anlage 3).
Das Mindestgebot für die jährliche Miete für die 100 Stellflächen beträgt 1.000 Euro (5 Euro/m²) bei 100 Alttextilcontainern.
Schriftliche Angebote sind bis spätestens 19.05.2021 10:00 Uhr abzugeben.
Angebote sind an die
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Amt für Umwelt- und Klimaschutz
Holbeinplatz 14
18069 Rostock
mit der Aufschrift:
Angebot!
Nicht öffnen!
Alttextilcontainer
zu richten.
Gebote, die nach vorgenanntem Termin eingehen oder aus denen die Höhe der angebotenen Miete nicht eindeutig hervorgeht, können ausgeschlossen werden.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Nachweis, dass der Mieter in den letzten drei Jahren für einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder im Rahmen einer bei einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gem. § 18 KrWG angezeigten gewerblichen oder gemeinnützigen Sammlung eine Erfassung von Alttextilien mittels Alttextilcontainern an mindestens 80 Containerstandorten ohne Beanstandungen durchgeführt hat.
- Aktuell gültige Zertifizierung des Mieters für das Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten und Handeln von Bekleidung (AVV 200110) und Textilien (AVV 200111) als Entsorgungsfachbetrieb i. S. d. § 56 KrWG oder eine gleichwertige Bescheinigung.
Die Hanse- und Universitätsstadt beabsichtigt, den Zuschlag auf das geeignete Angebot (s. Nachweise 1 und 2) mit dem höchsten Mietpreis zu erteilen.
Bei der Ausschreibung des Mietvertrags mit Betriebspflicht handelt es sich nicht um ein Vergabeverfahren im Sinne der VOB/A, VgV oder UVgO.
Anfragen sind schriftlich bis spätestens 12.05.2021 an das Amt für Umwelt- und Klimaschutz oder in Textform an sabine.faust@rostock.de zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Eventuelle zusätzliche Informationen zum Ausschreibungsverfahren werden bis spätestens 17.05.2021 auf der Internetseite der Hanse- und Universitätsstadt Rostock veröffentlicht.
Folgende Anlagen können beim Amt für Umwelt-und Klimaschutz unter sabine.faust@rostock.de angefordert werden:
Anlage 1: Vertragsentwurf Mietvertrag mit Betriebspflicht
Anlage 2: Anlage 1 zum Vertragsentwurf: Auflistung der Stellplätze
Anlage 3: Anlage 2 zum Vertragsentwurf: Flächenermittlung pro Stellplatz
Bieterinformation 1
Auf Anfrage eines Bewerbers geben wir Ihnen folgende zusätzliche Informationen:
An den ausgeschriebenen Standorten wurden in den vergangenen Jahren nach Auskunft
des entsprechenden Unternehmens folgende Alttextilmengen erfasst:
2018: 252,67 Tonnen, 2019: 248,84 Tonnen, 2020: 256,28 Tonnen.
Diese Angabe stellt die Situation in der Vergangenheit dar und beruht ausschließlich auf
den Angaben des Unternehmens. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock übernimmt
keinerlei Garantien für Mengen und Qualitäten der erfassbaren Alttextilien.
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