Home
Navigation

Amt zur Regelung offener Vermögensfragen zieht Quartalsbilanz

Pressemitteilung vom 16.07.2004

Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen als Untere Landesbehörde ist derzeit überwiegend mit der Bearbeitung und Erledigung von Anträgen auf Entschädigung und Ausgleichsleistung beschäftigt. Konnten Vermögenswerte an berechtigte Antragsteller wegen vorliegender Ausschlussgründe nicht zurück übertragen werden, so erhalten diese Entschädigung aus dem Entschädigungsfonds. Ausgleichsleistung aus dem Entschädigungsfonds können natürliche Personen oder deren Erben bei einer entschädigungslosen Enteignung während der Besatzungszeit im Zeitraum von 1945 bis 1949 erhalten. Bei diesen meist aufwändigen Verwaltungsverfahren über die Höhe der Leistungen wurde im vergangenen Quartal ein Zuwachs um 1,34 % erzielt und damit ein Abarbeitungsstand von über 85 % der vorliegenden Anträge erreicht.

Auch Restarbeiten zu Ansprüchen auf Rückübertragung beschäftigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die fast 40.000 Ansprüche umfassenden Anträge sind inzwischen zu 99,5 % abgearbeitet. Für diese vermögensrechtlichen Verfahren kann das Amt auf eine deutlich sichtbare Abarbeitung zurückblicken, da die Fristen für die Antragstellung bereits in den Jahren 1992 und 1995 endeten. Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen ist zudem mit der Erteilung von Anmeldeauskünften befasst. Im vergangenen Quartal wurden Anfragen zu fast 4000 Einzelansprüchen beantwortet.

Mitte Juni endete die Antragsfrist für Ansprüche nach dem DDR- Entschädigungserfüllungsgesetz. Dieses erst im Dezember des vergangenen Jahres in Kraft getretene Gesetz war notwendig geworden, weil in der Vergangenheit mehrere Antragsteller vertröstet werden mussten, für die ein Entschädigungsanspruch vor 1990 zwar festgestellt wurde, aber schädigungsfrei nicht zur Auszahlung gelangte, somit die Entschädigung nicht vollzogen werden konnte. Unter den über 300 Neuanträgen nach diesem Gesetz sind jedoch nur wenige mit einem solchen noch nicht vollzogenen Entschädigungsanspruch. Leider hatten einige Medienberichte Erwartungen geweckt, die weit über den Regelungsgehalt dieses Gesetzes hinausgingen.

Ähnlich verhält es sich mit der in der Öffentlichkeit teilweise heftig geführten Diskussion zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 22. Januar 2004 zu Bodenreformland. Abgesehen davon, dass die Bundesregierung Rechtsmittel eingelegt hat, führt dieses Urteil nicht zur Änderung der Rechtslage, die für die Beurteilung von auf Neubauerneigentum gerichteten vermögensrechtlichen Anträgen maßgebend ist. Solche zum Zwecke des Wideraufgreifens oder in anderer Weise an die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen gerichteten Anträge können somit keinen Erfolg haben.

Das Rostocker Amt zur Regelung offener Vermögensfragen als Untere Landesbehörde nimmt seit einigen Jahren auch die entsprechenden Aufgaben der Landkreise Bad Doberan und Güstrow wahr. In der Dienststelle mit Sitz in der Werftstraße 6 sind insgesamt 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, davon 11 Abordnungen aus den Nachbarkreisen.