Anmeldefristen für Grundschulen und weiterführende Schulen beachten
Pressemitteilung vom
16. Januar 2002
Anmeldefristen für Grundschulen und weiterführende Schulen beachten
Die Schulanfänger des Schuljahres 2002/03 und ihre Eltern bewegen derzeit zahlreiche Fragen, die der in wenigen Monaten bevorstehende Schulantritt mit sich bringt. Ähnlich geht es auch den Schülerinnen und Schülern der gegenwärtigen Klassenstufe 4 und deren Eltern, die mit Beginn des neuen Schuljahres aus den Grundschulen an die weiterführenden Schulen der Hansestadt Rostock wechseln. “Sowohl der bevorstehende Schuleintritt als auch der Übergang in die Klassenstufe 5 sind Jahr für Jahr markante Schnittstellen im Schulleben der Kinder der Hansestadt. Alle Rostocker Schulen haben auch in diesem Jahr die notwendigen Vorbereitungen für den künftigen Schuljahresbeginn getroffen”, unterstreicht Ida Schillen, Senatorin für Jugend, Kultur, Schule und Sport.
Voraussichtlich 1.067 Schulanfänger werden sich für eine der gegenwärtig 28 Grundschulen oder Schulen mit
Grundschulangeboten entscheiden. Neben den 25 kommunal getragenen Grundschulen stehen auch drei Grundschulangebote in freier Trägerschäft zur Auswahl. Die Anzahl der Schulanfänger ist für das Schuljahr 2002/2003 damit ähnlich hoch wie im Vorjahr. Für die 1.110 Schüler der jetzigen Klassenstufe 4 der Grundschulen stehen insgesamt 49 weiterführende Schulangebote zur Verfügung. Die Schullandschaft der Hansestadt Rostock ist damit breit gefächert und bietet für jeden Schüler ein geeignetes und seinen Interessen entsprechendes Angebot für den Fortgang seines Bildungsweges.
Hilfe bei der Auswahl leisten auch die Lehrerinnen und Lehrer. Während “Tagen der offenen Tür” stellen viele Schulen ihre Profile und Projekte vor. In den vierten Klassen finden in den nächsten Tagen und Wochen Beratungsgespräche statt. Auch die den Eltern ausgereichten Schullaufbahnempfehlungen beim Übergang in die Klassenstufe 5 sind eine wesentliche Entscheidungshilfe.
Die Anmeldungen der Schulanfänger der zukünftigen ersten Klassen an den jeweiligen Grundschulen können im Zeitraum vom 4. bis 8. März erfolgen. Die Schüler der jetzigen vierten Klassen werden nach eigener Abwägung aller möglichen Angebote bis zum 6. März an ihren jetzigen Grundschulen Erst-, Zweit- und Drittwünsche für sie interessierende Standorte weiterführender Schulen abgeben. Die tatsächlichen Anmeldungen an den weiterführenden Schulen werden sich dann in der Zeit vom 18. bis 28. März anschließen. Zuvor wird sich abzeichnen, ob die von den Schülerinnen und Schülern geäußerten Wünsche nach einem ganz bestimmten Schulstandort auch entsprechend der Erlasslagen des Bildungsministeriums genehmigungsfähig sind. i