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Antwort aus dem Bundesfinanzministerium

Pressemitteilung vom 26.11.1999



Das Bundesfinanzministerium wird bei Entscheidungsüberlegungen zur Neuorganisation der Zollfahndungsämter den Einspruch des Rostocker Oberbürgermeisters berücksichtigen. „Die Auswirkungen der gesamten Neuorganisation auf den Zollfahndungsstandort Rostock sind heute noch nicht abzusehen“, heißt es in dem Schreiben. Noch ist eine endgültige Entscheidung nicht getroffen. OB Arno Pöker hatte sich unlängst in einem Schreiben an den Bundesfinanzminister dafür eingesetzt, am Standort Rostock festzuhalten, da die Hansestadt als größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns alle Anforderungen erfüllt, die an den Sitz eines Zollfahndungsamtes gestellt werden. Gerade aufgrund der Nähe zu den osteuropäischen Nachbarländern erscheint Rostock für die Ermittlung von Zoll- und Steuervergehen ideal.