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Anzeigepflichtige Tierhaltung nach Viehverkehrsverordnung

Pressemitteilung vom 05.11.2009

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert

Auf der Grundlage der Viehverkehrsverordnung vom 6. Juli 2007 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verord- nung vom 17.6.2009 (BGBl. I S. 1337), sind Tierhalter verpflichtet, Tierhaltungen, unab- hängig vom Zweck der Haltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter Angabe der Anzahl der im Jahres- durchschnitt gehaltenen Tiere, ihre Nutzungsart und Ihres Standortes anzuzeigen.
Die Anzeigepflicht gilt für die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln sowie Bienen unabhängig davon, ob die Haltung privat oder gewerblich ist, dies gilt auch für Hobbyhaltungen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Die zuständige Behörde erfasst die Haltungen oder Betriebe unter Erteilung einer Registriernummer in einem Register.
Für den Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Rostock hat die Anzeige bis zum 30. November 2009 beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu erfolgen.
Ordnungswidrig im Sinne des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig der Anzeigepflicht nicht nachkommt.

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Am Westfriedhof 2,
18050 Rostock
Tel. 381-8601, Fax 381-8690
E-Mail: vla.hro@rostock.de

Dr. Steffen Zander
Amtsleiter