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Auf Nummer sicher zum Jahreswechsel

Pressemitteilung vom 23.12.1999


Straßensperrungen in Warnemünde/Tempo 40 am Stadthafen

Organisatorisch gut vorbereitet sollen in der Hansestadt die Feiern zum Jahrtausendwechsel über die Bühne gehen. Um höchste Sicherheit zu garantieren, wurden bereits in den Ämtern der Stadtverwaltung und durch die Polizei Maßnahmen festgelegt, erläutert Rostocks Senatorin für Umwelt und Ordnung, Karina Jens. So wird beispielsweise auf der Strandstraße in Höhe des Veranstaltungsbereiches im Stadthafen zwischen Fauler Straße und Mönchentor die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf 40 km/h herabgesetzt. Damit soll die Sicherheit der Veranstaltungsbesucher erhöht werden. Darüber hinaus wird ein Polizei-Info-Mobil im Stadthafen präsent sein. Im Veranstaltungsbereich Warnemünde wird eine mobile Befehlsstelle der Polizei zusätzlich zur geplanten Koordinierungsstelle in der Vogtei stationiert. Sie wird zunächst neben der Vogtei aufgestellt, kann allerdings bei Bedarf auch verlegt werden.

Ab 15 Uhr kann Warnemünde nur noch mit Ausnahmegenehmigung befahren werden. Der Ortskern Warnemündes, umgrenzt von den Straßen Mühlenstraße, Gewettstraße, Poststraße, Laakstraße und Kirchnerstraße, wird für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt. Je nach Auslastung der verbleibenden Verkehrsflächen wird diese Verkehrssperrung aus Warnemünde heraus bis zur Doberaner Landstraße (Höhe Parkplatz Wetterstation), Stadtautobahn Höhe Abfahrt Ortsteil Lichtenhagen und Alte Bahnhofstraße vorgezogen. Ausnahmegenehmigungen können im Ortsamt beantragt werden. Ohne Ausnahmegenehmigung können folgende Personen in den Ortsbereich einfahren: Einwohner Warnemündes, die sich entsprechend ausweisen, Hotel- und Pensionsgäste mit entsprechenden Buchungsunterlagen, Havarie- und Notfallfahrzeuge, Dienstfahrzeuge der Polizei, der Bundesmarine, des Bundesgrenzschutzes, des Zolls und des Brandschutz- und Rettungsamtes. Darüber hinausgehende Anträge werden entgegengenommen von Antragstellern, die nachgewiesenermaßen über Parkflächen auf eigenem Grund und Boden verfügen, teilt das Rostocker Stadtamt mit. Keine Genehmigung erhalten Privatbesucher bei Privatpersonen (Ausnahmen: Behinderte) sowie allgemeine Besucher der Veranstaltung. Hier wird auf das sehr umfangreiche und kostengünstige Transportangebot des öffentlichen Personennahverkehrs verwiesen.

Sollten die Zufahrtstraßen Richtung Warnemünde durch Stau überlastet bzw. alle vorhandenen Parkflächen erschöpft sein, kann auch trotz Ausnahmegenehmigung eine Zufahrt nach Warnemünde unmöglich werden. Auf den Wasserstraßen wacht das Rostocker Hafen- und Seemannsamt rund um die Uhr.

Die Rostocker Häfen sind ebenfalls auf den Jahrtausendwechsel mit Sicherheitsmaßnahmen vorbereitet. So wird z. B. im Ölhafen von 23.20 bis 0.30 Uhr nicht umgeschlagen. Notstromaggregate sind einsetzbar. Entsprechend einer schiffahrtspolizeilichen Anordnung müssen alle größeren Schiffe, die in Rostock ein- bzw. auslaufen, eine Erklärung zur Jahrtausendfähigkeit ihrer Technik an Bord abgeben. Anderenfalls wird keine Genehmigung erteilt.