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Ausweis und Pass auf Gültigkeit prüfen

Pressemitteilung vom 13.06.2012

Stadtamt weist auf Kontrolle der Dokumente hin / Ab 26. Juni brauchen alle Kinder bei Auslandsreisen ein eigenes Reisedokument

Das Stadtamt erinnert jetzt an Prüfung der Ausweisdokumente.
Denn immer wieder passiert es. Die Koffer sind gepackt, das Taxi zum Flughafen bestellt, aber der Reisepass oder Personalausweis ist ungültig.
Damit die Urlaubsreise nicht mit Stress beginnt, sollte rechtzeitig vor Reisebeginn das Ausweisdokument auf ausreichende Gültigkeit geprüft werden. Beachten Sie, dass einige Staaten bei Einreise eine Restlaufzeit der Gültigkeit von mindestens sechs Monaten fordern.

Personalausweise und Reisepässe werden zentral in der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. Die Bearbeitungszeiten liegen bei rund vier Wochen für die Herstellung von Reisepässen, bei Personalausweisen rund drei Wochen.
Für die Beantragung eines Personalausweises bzw. Reisepasses ist ein besonderes Augenmerk auf die so genannte „Biometrietauglichkeit“ des Passbildes zu legen. Passbilder, die bestimmte Merkmale nicht aufweisen, können durch die Ortsämter - letztlich im Interesse der Antragstellerinnen und Antragsteller - nicht akzeptiert werden. Die ortsansässigen Fotostudios sind über die Erfordernisse informiert.
Auch wer sich nicht mit Reiseabsichten trägt, ist gut beraten, wenn er gelegentlich einen Blick auf sein Dokument wirft. Das erspart unnötige Lauferei, Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten. So kann das leichtfertige Versäumnis der Frist bei der Beantragung eines Personalausweises mit Verwarngeld bzw. Bußgeld geahndet werden. Von Gesetzes wegen muss nämlich jeder Bundesbürger entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass haben.

Hinweis:

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt 28,80 Euro, für einen Reisepass 59,00 Euro und für einen Kinderreisepass 13,00 Euro. Die kurzfristige Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist immer möglich. Die Gebühr hierfür beträgt 10,00 Euro.

Sie haben noch Fragen? Die Mitarbeiter der Ortsämter stehen Ihnen gern auch telefonisch zur Verfügung.

Ortsamt Nordwest 1, A.-Tischbein-Str. 47, Tel. 381-2862

Ortsamt Nordwest 2, Warnowallee 30, Tel. 381-3102

Ortsamt West, Goerdelerstr. 53, Tel. 381-2801

Ortsamt Mitte, Neuer Markt 1 A, Tel. 381-2243

Ortsamt Ost, J.-Nehru-Str. 33, Tel. 381-5201

Öffnungszeiten:
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr
und 13.30 bis 7.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Sprechtag in Warnemünde
jeden Mittwoch in der Zeit von 9 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.00 Uhr