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Bäume mit Verantwortung pflegen

Pressemitteilung vom 19.01.2004

Baumfällungen in öffentlichen Grünanlagen sind ein sensibles Thema. Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege erreichen immer wieder Anfragen von Bürgern zum Umgang mit Bäumen.

Jeder der insgesamt 13.791 Straßenbäume in Rostock wird mindestens ein Mal jährlich auf seine Stand- und Bruchsicherheit kontrolliert. Das Ergebnis dieser Kontrollen wird dokumentiert und über viele Jahre aufbewahrt. Jeder Anfahrschaden, jede Krankheit und jeder Pilz am Baum wird vermerkt und so können die Mitarbeiter des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege fast zu jedem Straßenbaum eine Geschichte erzählen.

Mit diesen Kontrollen soll die Verkehrssicherheit der Bäume garantiert werden. Es geht sowohl um die Sicherheit spielender Kinder, Benutzer von Geh- und Radwegen und natürlich um die des fließenden und ruhenden Straßenverkehrs. Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum aller Bürger sollen abgewendet werden. Zu diesen Kontrollen ist auch jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, auf dessen Grund und Boden sich Bäume befinden. Die mit den Baumkontrollen beauftragten Mitarbeiter des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege werden speziell qualifiziert, denn hier ist ein hohes Maß an Fachkenntnissen erforderlich.

Ist der Baum hohl? Wie stark ist die Restwandstärke? Gibt es holzzerstörende Pilze an den Wurzelanläufen, am Stamm oder in der Krone? Liegt eine Blattpilzerkrankung vor? Befin-det sich abgestorbenes Holz in der Krone? Gibt es Schädlingsbefall? Sind sich die Baumkontrolleure ihrer Diagnose nicht ganz sicher, wird auch ein externer Gutachter hinzugezogen, um durch spezielle Untersuchungsmethoden einen noch genaueren Befund zu erhalten. Im Herbst eines jeden Jahres wird die sogenannte Baumfäll-liste erstellt, in der alle Bäume aufgeführt werden, die aus Verkehrssicherheitsgründen in den folgenden Monaten entfernt werden müssen. Ist der Schaden bereits so akut, dass Leben, Gesundheit und Eigentum der Bürger gefährdet sind, wird der Baum sofort gefällt.

Bei den Alleebäumen die den zusätzlichen Schutz des Landes- naturschutzgesetzes genießen, werden Naturschutzverbände wie beispielsweise der BUND vorab informiert. Bevor es an die Abarbeitung der Baumfällliste geht, wird auch über die Presse informiert. Die Baum-fällliste liegt darüber hinaus in jedem Ortsamt aus und wird den Ortsbeiräten zur Kenntnis gegeben. Jeder Bürger hat die Gelegenheit, sich über die in seiner näheren Umgebung zur Fällung anstehenden Bäume zu informieren. Nicht bei allen gefällten Bäumen kann man hinterher am Stubben erkennen, aus welchem Grund die Fällung notwendig war. Wenn zum Beispiel häufige Anfahrschäden in der Krone zur Ausfaulung am Kronenansatz führten und somit eine extreme Bruchgefahr vorliegt, sieht das Holz nach der Fällung trotzdem gesund aus.

Nicht jeder festgestellte Schaden führt aber zwangsläufig zur Fällung. Wird das Risiko von den Fachleuten als vertretbar eingeschätzt, kann mancher dieser Bäume noch viele Jahre stehen bleiben, muss dann allerdings häufiger kontrolliert werden. In anderen Fällen kann die Verkehrssicherheit durch Pflege- maßnahmen wie zum Beispiel Totholzastung, Kronenentlastung oder anderes wiederhergestellt werden. Bedauerlicherweise leiden die Straßenbäume durch Anfahr- schäden, Baumaßnahmen, parkende Autos und andere Einflüsse sehr, jedoch wird das Ausmaß der Beschädigung meist erst einige Jahre später sichtbar. Oftmals erinnert sich dann niemand mehr an die eigentliche Ursache.

Bäume sind wertvolle Bestandteile der städtischen Grünflächen und werden als solche so lange wie möglich erhalten. Erst wenn sich eine akute Gefahr vorliegt, die durch andere Maß-nahmen nicht mehr abzuwenden ist, entschließt man sich zur Fällung. Gleichzeitig gibt es jedes Jahr umfangreiche Ersatz- bzw. Neupflanzungen sowie je nach Möglichkeiten des Haushalts, diverse Maßnahmen zur Pflege und zum Schutz vor allem des Altbaumbestandes, um auch für künftige Generationen eine grüne Stadt zu sichern.