Bürgerschaft entscheidet über Bürgerbegehren
Pressemitteilung vom
„Ich habe nicht versucht, das Bürgerbegehren zum Erhalt der Kopflinden in der Warnemünder Mühlenstraße für unzulässig zu erklären“, unterstreicht Oberbürgermeister Roland Methling unter Bezug auf eine gestern veröffentlichte Pressemitteilung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Rostocker Bürgerschaft. „Gerade weil es hier um einen Sachverhalt geht, der viele Menschen in unserer Stadt beschäftigt, sollte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht polemisch agieren, sondern die Rostockerinnen und Rostocker ernst nehmen und die Sachverhalte realistisch darstellen!“
Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. In wichtigen Angelegenheiten können Einwohnerinnen und Einwohner einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Dieser Antrag, der in Rostock von mindestens 4.000 Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss, wird Bürgerbegehren genannt.
Im Rahmen der rechtlichen Prüfung des Bürgerbegehrens, die Aufgabe der Verwaltung ist, sind Juristen der Verwaltung und die Experten des zuständigen Senatsbereiches Bau und Umwelt zu Bewertungen gekommen, die dem Innenministerium als Rechtsaufsichtsbehörde übermittelt wurden. Das Innenministerium teilt diese Rechtsauffassungen nicht, dies hat die Rostocker Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
Das Innenministerium weist in seiner Stellungnahme auch darauf hin, dass die finanziellen Aspekte und Auswirkungen von der Rostocker Verwaltung bisher nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die zuständigen Ämter im Senatsbereich Bau und Umwelt sind daher aufgefordert, einen entsprechenden Kostenvergleich anzustellen und das Ergebnis vorzulegen. Diese Angaben werden dann den Mitgliedern der Bürgerschaft zur Kenntnis gegeben, die nachfolgend über die Zulässigkeit und die Inhalte des Bürgerbegehrens zu befinden haben. Sollte die Mehrheit der Bürgerschaft dem Bürgerbegehren nicht beitreten, wäre ein Bürgerentscheid durchzuführen, also eine Befragung aller wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner.
Oberbürgermeister Roland Methling unterstreicht: „Trotz der desolaten Haushaltslage, in die unsere Stadt zu Beginn dieses Jahrzehnts hinein manövriert wurde, habe ich die Sanierung der Mühlenstraße angestoßen und dafür bereits im Jahr 2008 Planungskosten in Höhe von 200.000 Euro angesetzt. Ich bedauere daher, dass die fachliche Meinung unserer Experten, wie diese Sanierung erfolgen sollte, nicht von der gesamten Verwaltungsführung konsequent vertreten wird. Es geht hier um das Wohl unserer Stadt und nicht um Klientelpolitik. Ich habe viel Verständnis dafür, dass man sich in kommunale Diskussions- und Entscheidungsprozesse einmischt. Doch dann sollte man den Menschen auch nicht vorenthalten, dass es dadurch zu Mehrkosten kommen könnte, die aus der Stadtkasse möglicherweise nicht zu finanzieren sind und zum Teil über Anliegerbeiträge auch die Anwohnerinnen und Anwohner zusätzlich belasten.“