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Bäume als Klagegegenstand bleiben unangetastet

Pressemitteilung vom 20.08.2013

Die 48 Linden in der Warnemünder Friedrich-Franz-Straße, die im Rahmen der erforderlichen grundhaften Sanierung der Straße gefällt werden müssten, sind Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem BUND und der Stadtverwaltung. Selbstverständlich bleiben die Bäume bis zur Entscheidung in dieser Auseinandersetzung unangetastet stehen. Darüber informiert Holger Matthäus, Senator für Bau und Umwelt der Hansestadt. Senator Holger Matthäus dazu weiter: „Es ist eine Selbstverständlichkeit des kulturvollen Umgangs miteinander, dass ein Klagegegenstand bis zur Rechtsprechung nicht beseitigt wird." Das eine ist die rechtliche Einschätzung, das andere ist das reale verantwortungsbewusste Handeln. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat dazu auch klarstellend entschieden, dass die Klage eine aufschiebende Wirkung bei der Fällgenehmigung, basierend auf der Befreiung vom gesetzlichen Alleenschutz, entfaltet. Die Planungs-, Genehmigungs- und Bauarbeiten in der Friedrich-Franz-Straße ruhen bis auf weiteres. Durch das Gerichtsverfahren verschiebt sich die Sanierung auf unbestimmte Zeit mit der Gefahr des Wegfalls von Fördermitteln.