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Na­vi­ga­ti­on

Bau­amt stellt im Mo­nat 300 Schei­ne aus

Pres­se­mit­tei­lung vom 13.09.1999



Der Weg zu ei­ner neu­en Woh­nung führ­te noch vor ein paar Jah­ren nur über ein Schrift­stück: den Wohn­be­rech­ti­gungs­schein (WBS). Zu­min­dest, wenn es sich bei der Woh­nung um ge­nos­sen­schaft­li­chen oder kom­mu­na­len Be­stand han­del­te, und der um­faß­te im­mer­hin 80 Pro­zent des ge­sam­ten Ros­to­cker Woh­nungs­be­stan­des. War­te­zei­ten wa­ren vor­pro­gram­miert. In­zwi­schen hat sich ein frei­er Woh­nungs­markt in der Han­se­stadt ent­wi­ckelt. Woh­nungs­an­ge­bot und Nach­fra­ge hal­ten sich nach Schät­zun­gen des Bau­am­tes die Waa­ge.

Den Wohn­be­rech­ti­gungs­schein gibt es noch im­mer. Weit mehr als 3.000 An­trä­ge sind seit Ju­ni 1998 in der Ab­tei­lung Woh­nungs­we­sen ein­ge­gan­gen. Et­wa 300 Be­rech­ti­gungs­schei­ne wer­den im Mo­nat aus­ge­stellt. Ne­ben 70.000 Woh­nun­gen auf dem frei­en Woh­nungs­markt ste­hen für In­ha­ber ei­nes Wohn­be­rech­ti­gungs­schei­nes in Ros­tock rund 30.000 Woh­nun­gen zur Ver­fü­gung. Das ist die Hälf­te al­ler kom­mu­na­len und ge­nos­sen­schaft­li­chen Woh­nun­gen in der Stadt. Da­mit ha­ben auch so­zi­al schwä­che­re Haus­hal­te, jun­ge Men­schen mit ge­rin­ge­rem Ein­kom­men oder Aus­sied­ler ei­ne Chan­ce auf an­ge­mes­se­nen Wohn­raum. Die Sta­tis­tik des Ros­to­cker Bau­am­tes be­weist, daß ein Wohn­raum­wech­sel in den meis­ten Fäl­len aus so­zia­len Grün­den be­an­tragt wird. Fast ge­nau­so häu­fig ist der Grund die feh­len­de ei­ge­ne Woh­nung. Trotz der enor­men Ent­wick­lung des frei­en Woh­nungs­mark­tes ga­ran­tiert der WBS auch die­sen Haus­hal­ten den Zu­gang zum Woh­nungs­markt. Ein WBS er­mög­licht au­ßer­dem beim Ab­schluß von Miet­ver­trä­gen oder bei Miet­erhö­hun­gen, daß haus­ei­ge­ne Sub­ven­tio­nen des Woh­nungs­un­ter­neh­mens in An­spruch ge­nom­men wer­den kön­nen.

Be­son­ders jun­ge Leu­te, Rent­ner und Fa­mi­li­en mit be­hin­der­ten Per­so­nen ma­chen nach An­ga­ben des Bau­am­tes da­von Ge­brauch. Ge­ra­de die­se Per­so­nen­grup­pen wer­den bei Be­darf vor­ran­gig mit Wohn­raum ver­sorgt. Da­bei wird die so­zia­le Dring­lich­keit für ei­nen Wohn­be­rech­ti­gungs­scheins an­hand ge­setz­lich vor­ge­schrie­be­ner Kri­te­ri­en er­mit­telt. Dies er­mög­licht die en­ge Zu­sam­men­ar­beit von Stadt­ver­wal­tung, WIRO und al­len Woh­nungs­ge­nos­sen­schaf­ten auf der Grund­la­ge ei­nes Ko­ope­ra­ti­ons­ver­tra­ges. War­te­zei­ten tre­ten nur noch sel­ten und bei spe­zi­el­len Woh­nungs­wün­schen auf, dann näm­lich, wenn be­stimm­te Stadt­tei­le be­vor­zugt wer­den. So sind Woh­nun­gen in Reu­ters­ha­gen, War­ne­mün­de, Lüt­ten Klein und der Süd­stadt laut Sta­tis­tik be­son­ders be­gehrt. Die meis­ten Wohn­be­rech­ti­gungschei­ne wer­den je­doch von Woh­nungs­su­chen­den aus dem Um­land be­an­tragt, die ih­ren Wohn­sitz nach Ros­tock ver­le­gen wol­len. Der In­for­ma­ti­ons­be­darf in Sa­chen WBS und Woh­nungs­fra­gen ist im Bau­amt kaum zu über­se­hen. Nach Schät­zun­gen nut­zen mo­nat­lich 700 Bür­ger die Sprech­zei­ten der Ab­tei­lung Bau­we­sen diens­tags von 9 bis 12 und 14 bis 17.30 Uhr so­wie don­ners­tags von 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr.