Beauftragung Dritter mit der Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes, § 7 Abs. 4 RDG M-V
Vorabbekanntmachung über die Möglichkeit einer Interessenbekundung
I Hintergrund und Auftragsgegenstand
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (HRO) ist entsprechend § 7 Abs. 2 Satz 2 RDG M-V Trägerin des öffentlichen Rettungsdienstes. Sie beabsichtigt über ein sog. Auswahlverfahren Dritte mit der Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes zu beauftragen, § 7 Abs. 4 RDG M-V. Die Leistung besteht aus der Durchführung der Notfallrettung mit Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen an eigenen Standorten (Wachen) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Hierzu führt sie ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren unter Anwendung der so genannten Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB iVm § 7 Abs. 1 RDG M-V durch. Dabei ist es ihr gestattet, diejenigen Bewerber nach § 7 Abs. 4 S. 2 RDG M-V in der Auswahlentscheidung zu bevorzugen, die im Katastrophenschutz mitwirken. Die Beauftragung erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag (§ 54 Verwaltungsverfahrens-gesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern - VwVfG M-V) mit dem Durchführenden, § 7 Abs. 5 RDG M-V. Der 4. Teil des GWB findet keine Anwendung. Ein Anspruch auf Einhaltung der Vorgaben des GWB und der VgV besteht also nicht.
Im Hinblick auf die Art und Weise der Durchführung der Auswahlentscheidung nach § 7 Abs. 4 S. 2 RDG M-V existiert im RDG M-V keine Regelung. Fest steht jedoch, dass hierzu ein wettbewerbsrechtliches Auswahlverfahren durchzuführen ist und der Auftraggeber an die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und den Vorbehalt des Gesetzes gebunden ist. Zudem sind die Haushaltsgrundsätze der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung zu wahren.
Vor diesem Hintergrund werden für das verwaltungsrechtliche Auswahlverfahren (im Folgenden auch als Vergabeverfahren bezeichnet) vorliegend diejenigen Vorschriften entsprechend herangezogen, die nach der UVgO für die Durchführung einer Verhandlungsvergabe ohne vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 12 UVgO maßgeblich sind.
Diesem Verfahren wird vor dem Hintergrund der Binnenmarktrelevanz dieses Vorhabens ein sog. Interessenbekundungsverfahren, insbesondere zur Sicherstellung der Anforderungen aus dem Primärrecht der EU, vorgeschaltet. Im Rahmen dessen werden alle in der EU niedergelassenen Unternehmen vor der Auftragsvergabe durch angemessene Vorabveröffentlichung und angemessene Fristsetzung über den vorgesehenen Auftrag informiert werden, damit sie gegebenenfalls ihr Interesse bekunden können. Das Interessenbekundungsverfahren wird 19 Tage vor der Aufforderung bestimmter ausgewählter Unternehmen zur Angebotsabgabe durch eine Bekanntmachung auf der Homepage der Auftraggeberin eröffnet.
Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.05.2025 bis 30.04.2031 (72 Monate), mit der zweimaligen Option zur einseitigen Verlängerung durch den Aufraggeber um jeweils weitere 2 Jahre und damit bis längstens zum 30.04.2035. Die notärztliche Versorgung ist nicht Gegenstand der Vergabe.
II Leistungsort:
Rostock
III Besonderheiten:
Das deutsche Vergaberecht sieht in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB eine Ausnahme vom Anwendungsbereich des Vergaberechts bei Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr vor, die unter die Referenznummern des Common Procurement Vocabulary 75250000-3, 75251000-0, 75251100-1, 75251110-4, 75251120-7, 75252000-7, 75222000-8, 98113100-9 und 85143000-3 mit Ausnahme des Einsatzes von Krankenwagen zur Patientenbeförderung fallen. Weitere Voraussetzung für die Ausnahme ist, dass es sich bei den Leistungserbringern um gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen handelt. Hiervon erfasst werden beispielsweise Hilfsorganisationen, die nach Bundes- oder Landesrecht als Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen anerkannt sind. Im Auswahlverfahren wird die Gemeinnützigkeit im Einzelfall geprüft und muss vom Leistungserbringer durch geeignete Bescheinigung (z.B. bei inländischen Leistungserbringern durch Bescheid der zuständigen Steuerbehörde oder Wirtschaftsprüfer-Testat) belegt werden. Allein der Verweis auf § 26 Abs. 1 Satz 2 ZSKG genügt hierfür nicht. Ergänzend hierzu verweisen wir auf die einschlägige Rechtsprechung des EuGH (Rs. C-465/17 Urteil vom 21.03.2019 Rs. Falck Rettungsdienst) und des BVerwG (Beschluss vom 21.09.2023 – Az. 3 B 44/22).
Für das Interessenbekundungsverfahren genügt eine formlose Eigenerklärung des Unternehmens, dass es sich bei dem antragstellenden Unternehmen um eine gemeinnützige Organisation oder Vereinigung im Sinne des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB handelt.
IV Ansprechpartner / Kommunikationsdaten und Interessenbekundung
Sofern Sie Interesse haben, in dem verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren berücksichtigt zu werden, wenden Sie sich zur Interessenbekundung bitte bis spätestens zum 14.06.2024, 09:00 Uhr ausschließlich per E-Mail unter Angabe Ihrer Kontaktdaten und Ihrer E-Mailadresse an folgende Adresse: stephan.blaue@rostock.de
Bitte reichen Sie mit Ihrem Interessenbekundungsantrag die o.g. Eigenerklärung (Punkt III) mit ein. Sie erhalten dann die Unterlagen zum Auswahlverfahren.
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Die Oberbürgermeisterin
Rechts- und Vergabeamt
Herr Stephan Blaue
Neuer Markt 3
18055 Rostock