Begründung zu der neuen Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung
Pressemitteilung vom
Die Bürgerschaft beschloss am 8. November 2006 eine Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hansestadt Rostock und eine neue Abfallgebührensat- zung, die ab 1. Januar 2006 in Kraft treten.
Die Änderungen der Abfallsat- zung berücksichtigen die Notwendigkeiten, die sich ergeben aus den Erfahrungen des Vollzuges der Abfallsatzung, der Einführung von Jahresgebühren- bescheiden bei der Hausmüllentsorgung und neuen gesetzlichen Bestimmungen.
Unter dem Aspekt, dass eine ordnungsgemäße Eigenkompostierung nur möglich ist, wenn sie regelmäßig und auf Dauer durchgeführt wird, ist nur noch ein Wechsel zwischen Eigenkompostierung und Nutzung der Biotonne bzw. umgekehrt im Jahr möglich. Durch Einführung von Jahresgebührenbescheiden soll der Verwaltungsaufwand gesenkt werden. Dadurch ändern sich die Fristen für den Erstanschluss und bei den Abmeldungen von Abfallbehältern (§ 22 Abs. 1 und 3 AbfS). Anträge auf Veränderung der Abfallentsorgung (ca. 800 im Jahr) werden nicht mehr beschieden, wenn es sich um begünstigte Verwaltungsakte handelt. Der Bestätigung wird mit einem veränderten Gebührenbescheid Rechnung getragen (§ 22 Abs. 2 AbfS).
Die Erbringung der notwendigen Leistungen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft ist durch Verträge mit den beauftragten Entsorgern geregelt. Die in der Zielvereinbarung mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH getroffenen Jahresfestpreise bilden das dritte Jahr die Grundlagen für die Kalkulation der Abfallgebühren. Entsprechend einer Klausel ist eine Preisanpassung möglich, wenn sich eine Preisänderung von mehr als 1,5% gegenüber dem Vorjahr ergibt. Im Ergebnis der Prüfung erfolgte eine Anerkennung der Kostenerhöhung von 133.891,99 Euro (Netto). Hieraus ergeben sich neue Festpreise zum 1. Januar 2007, die mit der höheren Mehrwertsteuer von 19 % zu berechnen sind.
Die Leistung der Entsorgung der Abfälle wurde mit dem Entsorgungsvertrag vom 25.09.98 (Beschluss 1630/60-1998) und dem 1. Nachtrag vom 29.01.04 (Beschluss 0697/03-BV) an die Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock (EVG) vergeben. Die Kosten für die Restabfallbehandlung bleiben für das Jahr 2007 auf Grundlage der vertraglichen Regelung konstant bei 109,99 Euro/t (Netto).
Die Gesamtkosten reduzieren sich trotz Berücksichtigung der erhöhten Mehrwertsteuer von 18.671.319 Euro im Jahr 2006 auf 18.239.128 Euro im Jahr 2007. Dabei treten bei den beiden Gebührenbestandteilen unterschiedliche Entwicklungen auf, während die Kosten für die Abfallverwertung geringer werden steigen die Kosten für die Entsorgung von Haus- und Geschäftsmüll.
Die Kosten der Abfallentsorgung insgesamt erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um 402.286 Euro. Diese ergeben sich durch die o. g. Preisanpassung bei den Entleerungskosten für Haus- und Geschäftsmüll in Höhe von rund 87.000 Euro (Netto), dem weiterem Rückgang an Behälterentleerungen und der Einrechnung der neuen Mehrwertsteuer. So macht allein die höhere Mehrwertsteuer bei der Restabfallbehandlung durch die EVG eine Kostenerhöhung von 155.010 Euro aus.
Die Kosten der Abfallverwertung reduzieren sich um 834.477 Euro. Dies resultiert hauptsächlich aus Einsparungen auf Grund der durchgeführten europaweiten Ausschreibung zur Altpapierentsorgung für die Jahre 2007 bis 2009 sowie bei der Kühlschrank- und Elektronikschrottentsorgung. Dem gegenüber stehen Mehraufwendungen für die Sperrmüllent- sorgung und Bioabfallentsorgung durch die o. g. Preisanpassung.
So konnte die Altpapierentsorgung um 960.450 Euro reduziert werden bei einem Anstieg der Mengen um 1.050 t. Dieses soll durch einen weiteren Ausbau der haushaltsnahen Erfassung erreicht werden. Gleichzeitig wird das zusätzliche Bringsystem weiter optimiert, in dem das System von 140 auf 85 Einkammercontainer reduziert wird.
Durch die erstmalige ganzjährliche Berücksichtigung der Vorgaben aus dem zum 24. März 2006 in Kraft getretenen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, wonach nur noch die Kosten des Holsystems für die haushaltsnahe Erfassung in die Kalkulation eingerechnet werden, da die Hersteller verpflichtet sind, Altgeräte kostenlos zurückzunehmen, kommt es zu einer Reduzie- rung von 55.350 Euro für diese Leistungsart.
Die Behältergebühr ist eine Verbrauchsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für die Entsorgung von Haus- und Geschäftsmüll. Maßstab ist das Behältervolumen und die Entleerungshäufigkeit. Erstmals wurde für die Behältergebühren die Einführung von Jahresgebührenbescheiden für die Hausmüllentsorgung ab dem Jahr 2007 berücksichtigt (§ 6 AbfGS).
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich die Gebühren für alle Behälter um 8,7 % bis 22,4 %. Diese Erhöhung resultiert hauptsächlich aus den o. g. Gründen. Eine weitere Ursache für die Gebührenerhöhung ist der Rückgang der Anzahl der Entleerun- gen bei einem konstanten Abfallaufkommen von 47.000 t. So wurden im Jahr 2006 1.087.840 Entleerungen kalku- liert. Für das Jahr 2007 werden nach vorliegender Prognose 54.665 Entleerungen weniger kalkuliert. Da die Entwicklung der Abfallmengen nach wie vor einer hohen Dynamik unterliegt, wurde die Entwicklung der Abfallmengen in den verschie- denen Behältergrößen überprüft.
Dabei zeigt sich folgendes:
1. Es finden unverändert Bewe- gungen von den größeren zu den kleineren Abfallbehältern statt. Dies wird zum einen durch den Anstieg der 80-l-Behälter doku- mentiert, deren Bestand in den letzten sieben Jahren um 47% angewachsen ist. Zum anderen hat sich der Bestand der größeren Behälter viel stärker als in den letzten Jahren verringert. Lag der Rückgang im Vorjahr noch zwischen 1,1 bis 2,0%, so liegt er in diesem Jahr zwischen 3,3 und 3,8%.
2. Während in den Jahren 2000 bis 2005 der Gesamtbehälterbestand stetig zunahm, ist in diesem Jahr erstmals ein Rückgang festzustellen (etwa auf das Niveau des Jahres 2003).
3. Innerhalb der gleichen Behäl- tergröße werden nach wie vor in stärkerem Maße längere Entleerungsrhythmen gewählt. Diese Entwicklung lässt sich bei allen Behältergrößen nachweisen. Seit dem Jahr 2000 sind z.B. bei den 80-Liter-Behältern die Anzahl der gestellten Behälter um 47% gestiegen, das Entleerungsvolu- men aber nur um 19%, die Anzahl der 120-Liter-Behälter sank im glei- chen Zeitraum um 11%, gleichzeitig verringerte sich das Entleerungsvolumen jedoch um 23%.
4. Auch wenn die kleineren Abfallbehälter nur einen sehr geringen Anteil am entleerten Volumen haben, ist vor allem ihre gebührenrechtliche Bedeutung außerordentlich hoch, denn aus dem hohen Anteil am Behälterstand leitet sich ein entsprechend hoher Anteil von Gebührenzahlern ab, so dass diese Personen- gruppe auch die notwendige gebührenrechtliche Berücksichtigung finden muss.
Diese Entwicklungen sind in Umsetzung entsprechender gesetzlicher Vorgaben durch die Hansestadt Rostock gewollt und werden durch die Abfall- und Abfallgebührensatzung gefördert.
Die Abfallverwertungsgebühr ist eine Einheitsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für den Betrieb der Recyclinghöfe, für die Entsorgung von Sperrmüll, Schrott, Altgeräten, Pappe/Papier, Bio- abfall, Garten- und Parkabfällen sowie Schadstoffen. Gebühren- maßstab ist die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen.
Durch Einführung der Erhebung von Jahresgebührenbescheiden erfolgt die Darstellung der Abfallverwertungsgebühr als Gebühr für ein Jahr. Nachdem die Abfallverwertungsgebühr in den Vorjahren weitestgehend konstant blieb, verringert sie sich bei Eigenkompostierung im Ver- gleich zum Vorjahr um 915.977,56 Euro im Jahr und bei Nutzung der Biotonne um 834.476,83 Euro im Jahr. Umge- rechnet auf die zu berücksich- tigenden Personen ergibt sich eine Reduzierung für die beiden Entsorgungsvarianten im Vergleich zu 2006 um jeweils 0,09 Euro/Personund Woche.
Für Fragen zu beiden Satzungen steht im Amt für Umweltschutz, Untere Abfallbehörde, Holger Schmidt unter Telefon 381-7314 gern zur Verfügung.
Dr. Wolfgang Nitzsche
Senator für Umwelt, Soziales,
Jugend und Gesundheit
Abfallgebührensatzung (pdf download)
Erste Änderung zur Afallsatzung (pdf download)