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Bericht von Oberbürgermeister Roland Methling während der Sitzung der Bürgerschaft

Pressemitteilung vom 31.01.2018

Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren,


mit einer ganz besonderen Veranstaltung sind wir am 1. Januar 2018 in unsere beiden Doppeljubiläumsjahre gestartet: Prof. Dr. Manfred Schukowski und sein Urenkel Theodor haben das neue Kalendarium der Astronomischen Uhr in St. Marien eingeweiht. Es wird uns Rostockerinnen, Rostockern und unseren Gästen in den kommenden 133 Jahren zwar nicht die aktuelle Tageszeit anzeigen, dafür aber viele andere wissenswerte Daten. Über die zahlreichen weiteren Vorhaben rund um unseren Stadtgeburtstag und das Universitätsjubiläum informieren wir Sie auch mit unserer mittlerweile fünften Informationsvorlage zum Masterplan Stadt- und Universitätsjubiläum 2018/2019.

Ein selbst gemachtes Weihnachtsgeschenk konnten wir schon zwei Tage vor Heilig Abend einlösen: Am 22. Dezember 2017 stand zum ersten Mal seit langer, langer Zeit wieder eine schwarze Ziffer im Saldo unseres Kontoauszuges. Damit brauchten wir erstmals – zumindest zeitweise – keinen der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Anspruch nehmen. Und wir wissen, dass wir bis zum stadtgeburtstag auch unser großes Ziel erreichen, nämlich den vollständigen Abbau der seit spätestens 2001 aufgelaufenen Altdefizite.

Einschließlich der etwa 35 Mio. Euro aus den drei Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen Flächenmanagement, Messehalle und Rücklagenauflösung WWAV und der ersten Teilzahlung aus der Konsolidierungshilfe über 4,8 Mio. Euro weist das vorläufige Jahresergebnis 2017 eine Haushaltsverbesserung in Höhe von insgesamt 89,7 Mio. Euro aus. Wir liegen damit 76,7 Mio. Euro über unserem für das Jahr 2017 geplanten Wert. Selbstverständlich wird auch der 2017 erwirtschaftete Haushaltsüberschuss für den Abbau der Schulden aus den Haushaltsvorjahren eingesetzt. Dennoch, meine Damen und Herren, konnten wir im Haushaltsjahr 2017 im Kernhaushalt Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von insgesamt 47,9 Mio. Euro umsetzen.

Die Unterlagen zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2018/2019 wurden an Sie am 9. Januar 2018 mit der Beschlussvorlage Nr. 2017/BV/3338 übergeben. Zeitgleich wurden die Dokumente im Intranet und Internet veröffentlicht. Der Band IV – Städtebauliches Sondervermögen - wird zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich für die Aprilsitzung der Bürgerschaft, übergeben.

Für die Präsentation der wesentlichen Eckpunkte aus dem sehr umfangreichen Zahlenwerk hat eine Gemeinschaftsveranstaltung mit den Fraktionsvorsitzenden am 8. Januar 2018 sowie mit den Ortsbeiräten und weiteren interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern am 10. Januar 2018 stattgefunden. Die in den Haushaltsvorjahren bestehende Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes wegen der weggefallenen bzw. eingeschränkten Leistungsfähigkeit entfällt nun durch die Wiederherstellung der gesicherten dauernden Leistungsfähigkeit.

Die Verwaltung erarbeitet gegenwärtig eine 1. Änderung als Nachtrag zum Planentwurf. Die Beschlussfassung des Haushaltsplanentwurfs 2018/2019 ist für die Bürgerschaftssitzung am 7. März 2018 vorgesehen. Bis zur Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde gelten seit Jahresbeginn die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung.

Meine Damen und Herren,

leider erst Ende Dezember 2017 erhielten wir die Zuwendungsbescheide für die beantragen Städtebaufördermittel des Programmjahres 2017.

Für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ wurden aus dem Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau Ost Finanzhilfen des Bundes und des Landes in Höhe von 10,34 Mio. Euro bewilligt. Diese sind im Zeitraum 2017 bis 2021 einzusetzen.

Ein Teil der Mittel in Höhe von 4,34 Mio. Euro steht unter anderem zur anteiligen Finanzierung der Sanierung der Ferdinandstraße und der Straßen rund um den Glatten Aal zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Mittel zur Finanzierung der Erweiterung des Rathauses sowie zur Förderung privater Gebäudemodernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen eingesetzt. Ein Betrag von 6 Mio. Euro soll der Absicherung der Finanzierung des Theaterneubaus dienen.

Für das Fördergebiet Dierkow wurden aus dem Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ Finanzhilfen in Höhe von 962.000 Euro bewilligt. Damit soll unter anderem die anteilige Finanzierung der Modernisierung der Sporthalle Walter-Butzek-Straße 2 abgesichert werden.

Für das Fördergebiet Toitenwinkel wurden aus dem Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ Finanzhilfen in Höhe von 658.000 Euro bewilligt. Diese Mittel werden schwerpunktmäßig zur anteiligen Finanzierung der Modernisierung der Sporthalle Pablo-Picasso-Straße 43 b verwendet.

Für das Fördergebiet Schmarl wurden aus dem Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ Finanzhilfen in Höhe von 1,57 Mio. Euro bewilligt. Der Einsatz dieser Finanzhilfen erfolgt hauptsächlich zugunsten der Modernisierung des Hauses der Begegnung in der Roald-Amundsen-Straße 24.

In allen drei Fördergebieten Dierkow, Toitenwinkel und Schmarl werden mit den bewilligten Finanzhilfen ergänzend zu den benannten Einzelvorhaben ebenfalls das Quartiersmanagement, der Verfügungsfonds und die 50.000-Euro-Bürgerprojekte unterstützt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dreijähriger Sanierung konnte die Albert-Einstein-Straße am 21. Dezember 2017 wieder der Öffentlichkeit übergeben werden. Der Straßenzustand und die funktionalen Veränderungen entsprechend des Masterplans zum Campusgelände Südstadt mit der Entwicklung neuer Universitätsinstitute erforderten einen grundhaften Ausbau der Straße sowie die verkehrliche und städtebauliche Anpassung des Straßenzuges im Gebiet und an das übergeordnete Straßennetz.

Mit der Fertigstellung des Ausbaues der Ulmenstraße soll auch eine neue Buslinie, die so genannte „Campusroute", etabliert werden, um die Universitätscampi zu verknüpfen. Die Planung und Bauausführung konnte durch eine sehr gute Zusammenarbeit aller maßgeblichen Planungsbeteiligten in hoher Qualität und in einem engen Terminplan abgeschlossen werden. Der Bau einer anliegenden Erschließungsstraße und der Radschnellweg zwischen Satower Straße und Albert-Einstein-Straße parallel zur Bahnlinie wird voraussichtlich ab Juli 2018 erfolgen.

Meine Damen und Herren,

am 15. Januar 2018 fand hier im Bürgerschaftssaal eine erste Informationsveranstaltung zur Bundesgartenschau BUGA 2025 statt. Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung sowie Experten des Berliner Planungsbüros SINAI berichteten über ihre Arbeitsaufgabe, über das weitere Vorgehen und über den Stand der laufenden Prüfungen einer möglichen Bewerbung Rostocks. Im Ergebnis konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer feststellen, dass von Gartenschau-Müdigkeit in Rostock keine Rede sein kann. Ziel ist es, einen Masterplan für die mögliche Durchführung einer BUGA 2025 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu erarbeiten. Das Dokument soll die Grundlage für Ihre für das Frühjahr 2018 avisierte Entscheidung über eine Bewerbung liefern.

Um unsere Zukunft ging es auch beim Startschuss für den Stadtdialog zum Zukunftsplan, dem Flächennutzungsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, am 12. Januar 2018 in der Rathaushalle. Unter dem Motto „Wie soll Dein Rostock wachsen?“ können alle Rostockerinnen und Rostocker bis Ende 2018 online, an Mitmach-Ständen und bei Veranstaltungen ihre Wünsche einbringen und diskutieren. Die Ergebnisse fließen in den Vorentwurf für den Flächennutzungsplan ein.

Zum Auftakt können die Teilnehmenden in einer ersten Online-Beteiligung noch bis zum 9. Februar 2018 auf der Internetseite www.zukunftsplan-rostock.de ihre Wünsche und Meinungen äußern und sich an einer Umfrage zu zentralen Fragen der Stadtentwicklung beteiligen.

Die bereits geäußerten Wünsche sowie Anlass und Ziele des Stadtdialoges werden am 19. Februar 2018 während eines ZUKUNFTS-FORUMs in der Kulturbühne Moya vorgestellt. Im Frühjahr wird in fünf Workshops vertieft zu den Themenschwerpunkten Wohnen, Arbeiten, Mobilität und Infrastruktur, Soziales sowie Umwelt gearbeitet, bevor Ende September in einem großen ZUKUNFTS-WORKSHOP mögliche Entwicklungs-Szenarien für Rostock diskutiert werden. Im ERGEBNIS-FORUM Ende November 2018 wird über das bis dahin Erreichte informiert. Jede Dialog-Phase wird durch eine Online-Beteiligung begleitet.

Sehr geehrte Damen und Herren,

nun zu einem aktuellen Rechtsstreit: Das Verwaltungsgericht Schwerin hat in einem Verfahren geurteilt, in dem das Rostocker Finanzierungsmodell der Kindertagespflege sowie die Höhe der nach § 23 SGB VIII festzusetzenden pauschalen Sachkostenerstattung als auch des Anerkennungsbetrages im Streit waren.

Nach den Maßgaben des Gerichtes sind die festgesetzten Beträge auf unzureichender Kalkulationsgrundlage (Sachkosten) und unzureichenden Erwägungen (Anerkennungs-betrag/Personalkosten) festgesetzt. Dem Urteil zufolge sind die Beträge nach vom Gericht vorgegebenen Kriterien neu zu ermitteln und durch den Jugendhilfeausschuss, also nicht wie zuletzt durch die Bürgerschaft, festzusetzen.

Soweit die Frage der Beitreibung der Elternbeiträge im Streit stand, hat das Gericht die darauf abzielende Klage abgewiesen. Der Kläger vertrat die Auffassung, aus dem Gesetz ergäbe sich indirekt eine Verpflichtung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die Elternbeiträge zu erheben. Diese Pflicht dürfe nicht auf die Tagespflegepersonen übertragen werden.

Sowohl die Gegenseite als auch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock haben Berufung eingelegt, die wegen grundsätzlicher Bedeutung der Angelegenheit von dem Verwaltungsgericht zugelassen war. Das Urteil befindet zunächst nur über die Rechtsverhältnisse der Prozessparteien (Tagespfleger ./. HRO). Es hat jedoch Bedeutung für sämtliche rechtliche Beziehungen zu allen in Rostock tätigen Tagespflegepersonen.

In Summe bedeutete es eine maximale Nachzahlung i. H. v. 8,5 Mio. Euro. In Zukunft würde bei Zugrundelegung einer gleichbleibenden Anzahl von Kindertagespflegestellen eine jährliche maximale Mehrbelastung von ca. 2,2 Mio. Euro entstehen. Mit der Berufung wird versucht, die Kriterien, die laut Urteil bei der Festsetzung anzuwenden sind, abzuwenden, wenn dies auch nur zu einem Teil gelingen dürfte.

Meine Damen und Herren,

stellvertretend für die vielen Tausend Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler in der Hansestadt Rostock wurden am 8. Dezember 2017 über 150 Rostockerinnen und Rostocker während eines Empfangs anlässlich des Tages des Ehrenamtes im Rathaus gewürdigt.
Der mit insgesamt 3.500 Euro dotierte Sozialpreis der Hansestadt Rostock wurde an Wiltraut Kornagel und an den Verein Fischkutter – Jugend- und Begegnungsstätte e. V. verliehen. Insgesamt 26 Rostockerinnen und Rostocker wurden stellvertretend für ihr Engagement in den Bereichen Wahlen, Gesellschaft und Politik, Soziales und Gesundheit sowie Bildung und Sport geehrt. Mit der Ehrennadel für Brandschutz und Katastrophenschutz wurden Ruben Hobrecht, Uwe Friedrich und Katharina Haß geehrt. Die Stiftungsmittel der Otto und Clara Gütschow-Stiftung gingen an den Wohltat e.V. und an den Arbeitslosenverband Deutschland, Kreisverband Rostock e.V. Der Preis die „Die Trinkende“ des Vereins „Rostocker Sieben“ e.V. ging an den Verein für asiatische Kampfkunst und Bewegung e.V.

Ohne das Ehrenamt wäre Rostock keine Sportstadt. Das wurde einmal mehr während der
XXII. Sportlerehrung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock am 18. Januar 2018 in der StadtHalle deutlich. Verdienstvolle Rostocker Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer sowie Sportfunktionäre der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurden dabei gewürdigt. Der Stadtsportbund zählt derzeit 51.338 Mitglieder und 202 Sportvereine in seinen Reihen. Unter Leitung der Vereinsvorstände haben sich über 1.200 Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit Motivation und Herzblut dem Sport verschrieben. Die Gesamtinvestitionen in den Sport, darunter auch weitere Baumaßnahmen, belaufen sich 2018 auf rund elf Millionen Euro. Und im Herbst beginnt die Sanierung des Sportboothafens in Warnemünde für rund zehn Millionen Euro.

Sehr geehrte Damen und Herren,

dass Preisverleihungen auch den Gemeinsinn fördern, unterstreicht das folgende Beispiel, mit dem ich meinen heutigen Bericht abschließen möchte:
Das Jugendsinfonieorchester des Konservatoriums „Rudolf Wagner-Régeny“ erhielt
am 4. Juli 2017 den Kulturpreis der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Mit dem Preisgeld wurde nun ein lang gehegter Wunsch erfüllt: Am 29. Dezember 2017 fuhr das Orchester mit den Registerlehren und Orchesterverantwortlichen nach Berlin, um die Generalprobe der Berliner Philharmoniker für das Silvesterkonzert, das am 31. Dezember 2017 auch auf arte ausgestrahlt wurde, zu besuchen. Die Reise nach Berlin und der Besuch der Generalprobe waren ein außerordentliches Erlebnis, an das sich alle Beteiligten lange erinnern werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!