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Bericht von Senator Dr. Chris von Wrycz Rekowski, Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters, während der Sitzung der Bürgerschaft am 26. Oktober 2022

Pressemitteilung vom 26.10.2022 - Rathaus / Bürgerschaft

- Hinweis: Der Bericht wurde nicht mündlich vorgetragen. -

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
liebe Gäste,

die Vorbereitungen für die Wahl der neuen Oberbürgermeisterin oder des neuen Oberbürgermeisters am 13. November und im Falle einer Stichwahl am 27. November laufen weiter auf Hochtouren. In der Zwischenzeit wurden die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Bislang haben 15.000 Rostockerinnen und Rostocker Briefwahlunterlagen beantragt.

Seit Montag hat die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle in Schmarl wieder geöffnet. Dort kann man Briefwahlunterlagen beantragen und wenn gewünscht sogar gleich wählen.

Wer traditionell in einem Wahllokal wählen möchte wird gebeten, sich die Wahlbenachrichtigungen aufmerksam durchzulesen, denn die Einrichtung der Wahlbezirke wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben geändert. So wurde zum Beispiel der Wahlbezirk, der als Wahllokal den bei der Freiwilligen Feuerwehr in Hinrichshagen eingerichteten Wahlraum nutzte, mit dem Wahlbezirk mit Wahllokal bei der Wasserwehr in Markgrafenheide zusammengelegt.

Gestern haben die ersten Schulungen für Wahlvorstände stattgefunden, die mit Unterstützung der Volkshochschule angeboten werden. Am Wahltag werden 85 allgemeine und 57 Briefwahlvorstände die Stimmabgabe bzw. die Auszählung der Stimmen organisieren.

An alle, die sich an unterschiedlichster Stelle für diese Wahl engagieren, schon jetzt ein großes Dankeschön!

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu unseren Finanzen:

Für das Haushaltsjahr 2022 erwarten wir mit der aktuellen Prognose ein Jahresüberschuss in Höhe von 20,9 Mio. Euro. Diese wesentliche Verbesserung im Vergleich zur Planung ist vor allem bedingt durch Mehrerträge aus Steuern sowie Minderaufwendungen für soziale Sicherung und Sach- und Dienstleistungen.

Von den für investive Auszahlungen bereitgestellten Mitteln in Höhe von 192,4 Mio. Euro sind bisher lediglich 44,7 Mio. Euro abgeflossen (Stand 19.10.2022). Während interner Invesitionskonferenzen in diesem Monat werden die Gründe für die Abweichung zur Planung sowie Lösungsansätze mit den einzelnen Organisationseinheiten abgestimmt.

Der Orientierungserlass mit Blick auf das Jahr 2023 wurde im September veröffentlicht. Die Gesamtschlüsselmasse des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat sich gegenüber 2022 um 82,3 Mio. Euro reduziert. Die landesweiten Schlüsselzuweisungen für Gemeinde- und Kreisaufgaben sinken um 26,6 Mio. Euro. Für uns in Rostock bedeutet dies gegenüber dem Vorjahr eine Reduzierung um fast 11 Mio. Euro. Dies betrifft die um etwa 4,3 Mio. Euro geringere Infrastrukturpauschale und um 6,7 Mio. Euro geringere Schlüsselzuweisungen.

Bereits mit der Aktualisierung der Orientierungsdaten für das laufende Haushaltsjahr 2022 wurden die Zuweisungen für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises neu berechnet. Für Rostock ergibt sich daraus ein erhöhter Zuweisungsbedarf, der sich für 2023 fortschreibt. Die Auswertung und der Abgleich mit dem Haushaltsplan 2023 zeigen aber, dass derzeit kein Nachtragshaushalt notwendig ist.

Der Entwurf des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie sieht weiterhin Erleichterungen im Bereich der kommunalen Haushaltswirtschaft vor, insbesondere durch vorübergehende Standardabsenkungen und Verfahrenserleichterungen.

• Dies betrifft insbesondere eine Regelung zur Flexibilisierung der Kassenkreditaufnahmen.
• Abweichend von § 43 Absatz 7 der Kommunalverfassung ist kein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, wenn der Haushaltsausgleich nur aufgrund der im jeweiligen Haushaltsjahr geplanten oder über- oder außerplanmäßig entstandenen finanziellen Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie nicht erreicht wird.
• Es besteht keine Nachtragspflicht nach § 48 der Kommunalverfassung, wenn die finanziellen Auswirkungen aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie zurückzuführen sind.
• Überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen oder Aufwendungen, die aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie zu leisten sind, sind abweichend von § 50 Absatz 1 der Kommunalverfassung auch zulässig, wenn deren Deckung nicht gewährleistet ist.

Bereits jetzt laufen erste Vorbereitungen zur Haushaltsplanung 2024/2025. Derzeit werden der Terminplan erarbeitet und die Eckwerte ermittelt. Durch die andauernden Krisen wird es für uns auch in den kommenden Jahren nicht leichter, allen bestehenden und den neuen Anforderungen gerecht zu werden und einen Haushaltsausgleich nach § 16 Abs. 1 GemHVO M-V zu erreichen.

Meine Damen und Herren,

ein Teil unserer Digitalisierungsvorhaben ist das Smart City-Projekt. Unser Team Smart City arbeitet derzeit mit Hochdruck daran, die Strategiephase des Förderprojektes erfolgreich abzuschließen und alle Prozessanforderungen zu erfüllen. Derzeit ist geplant, Ihnen im Frühjahr 2023 eine entsprechende Entscheidungsvorlage zu präsentieren und im anschließend in die Umsetzungsphase zu starten.

Seit Juli haben wir eine intensive Beteiligung der Stadtgesellschaft ermöglicht: In der Debatte im politischen Raum, bei Themen basierten Think-Tanks zu Mobilität, Soziales und Teilhabe, Sport, Ehrenamt, mit Vereinen und Institutionen. Mobile Ideenwerkstätten wurden in mehreren Stadtteilen veranstaltet, eine Mitwirkung war auch über das Internet über mein.rostock.de möglich.

Vom 18. bis 20. Oktober 2022 präsentierte sich Rostock mit einem Gemeinschaftsstand auf der Smart Country Convention in Berlin – dem nationalen Top-Event für die Digitalisierung des öffentlichen Sektors und zentraler Anlaufstelle für verschiedenste Akteure Deutschlands aus Verwaltung, Politik, Digitalwirtschaft und Wissenschaft. Das Smart City-Team der Stadtverwaltung wurde dabei durch die innovativen StartUps deeeper.technology GmbH, ENEKA Energie & Karten GmbH, rego Dienste GmbH, durch das Team Digitales Innovationszentrum sowie von Vertreterinnen und Vertretern aus dem Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt mit dem Rostocker 3D-Stadtmodell begleitet.

Zu einer „SMART CITY Werkstatt“ lädt das Smart City-Team am 2. November 2022 in die Rotunde der Rostocker HanseMesse ein. Zunächst stehen drei Vorträge auf dem Werkstatt-Programm. Im Anschluss sind zwei Sessions mit jeweils drei Workshops geplant. Etwa 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus unterschiedlichsten Bereichen der Stadt werden erwartet und ich lade auch Sie herzlich ein, sich dazu bei uns noch kurzfristig anzumelden. Ein weiterer Workshop ist als Angebot an unsere Ortsbeiräte am 15. November 2022 geplant.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein wesentlicher Schwerpunkt unserer gemeinsamen Arbeit von Stadtverwaltung und Wirtschaftsfördergesellschaft Rostock Business ist die Akquise neuer Ansiedlungen und Projekte für unsere Stadt. In Summe laufen bei Rostock Business derzeit 105 Projekte und Anfragen aus den verschiedensten Branchen. Vermehrt geht es dabei auch um Projektvorhaben aus dem Bereich der Wasserstoffindustrie, zu Batterielösungen und der maritimen Industrie. Regelmäßig stoßen wir an unsere Grenzen, wenn dafür großflächige und Ressourcen intensive Ansiedlungslösungen gesucht werden. Dies stellt ständig unter Beweis, wie wichtig die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für unsere künftige Entwicklung ist.

Vier Zukunftsthemen sind momentan Schwerpunkte der Arbeit in diesem Bereich: Für das Maritime Gewerbegebiet Groß Klein wurde die Ausschreibung mit Begleitung von Rostock Business vorbereitet und durchgeführt. Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Ocean Technology Centers zum internationalen Standort für Unterwassertechnologie liegen derzeit ebenso Anfragen wie zur Profilierung der Warnowwerft als Marine Arsenal. Rostock Business schätzt ein, dass sich die Einrichtung der Deutschen Marine zu einem neuen Standortfaktor entwickelt, insbesondere im Bereich der maritimen Zulieferindustrie. Allein beim Supplier Day am vergangenen Dienstag waren mehr als 250 Interessenten dabei. Gleich vier Anfragen können unter dem Stichwort Energiehafen Rostock rund um Wasserstoff, Windenergie und Offshore zusammengefasst werden.

Alle Wirtschaftsförderthemen stehen jedoch vor denselben Herausforderungen: Es geht immer um die Verfügbarkeit von Fach- und Arbeitskräften und von geeigneten Flächen.
Meine Damen und Herren,

gestern habe ich Ihnen eine Informationsvorlage zur Neukontingentierung der Wohnungsbauentwicklung im Stadt-Umland-Raum vorgelegt. Danach wollen wir in den kommenden drei Jahren über das bislang abgestimmte Limit hinaus unsere Zustimmung zum Wohnungsbau in Umlandgemeinden geben. Bedingungen dafür sind, dass gute infrastrukturelle Anbindungen nach Rostock bestehen und eine Obergrenze von 200 Wohnen pro Jahr, also insgesamt 600 Wohnungen bis zum Jahr 2025, nicht überschritten wird.

Wir können die Wünsche nach Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken innerhalb Rostocks jetzt und auch in den kommenden Jahren nicht alle erfüllen. Eine an Bedingungen gebundene Zustimmung ist vernünftiger als Jahre lange Rechtsstreite. Wir ermöglichen so weiteres Wachstum im suburbanen Raum der Stadt und verhindern, dass gerade junge Familien, die sich ihren Traum von einem Ein- oder Zweifamilienhaus erfüllen wollen, noch weiter wegziehen müssen. Ein gutes Miteinander im Stadt-Umland-Raum ist wichtige Voraussetzung für eine weiterhin erfolgreiche Entwicklung. Das ist wichtig, wenn wir als Region auch für junge Familien und hoch qualifizierte Arbeitskräfte weiterhin attraktiv sein wollen. Denn wir wollen als Region weiter gemeinsam wachsen.

Grundlage für die Entscheidung ist eine Analyse der Entwicklung des Wohnungsbaus in Rostock, im Stadt-Umland-Raum und den sich daran anschließenden Gemeinden in den vergangenen Jahren. Zwischen 2015 und 2020 entstanden in der Hanse- und Universitätsstadt insgesamt etwa 5.000 Wohnungen. Allein zwischen 2017 und 2020 wuchs der Wohnungsbestand in den 16 Umlandgemeinden um etwa 800 Wohnungen, in den acht zentralen Orten um Rostock um über 2.000 Wohnungen.

Seit dem Jahr 2000 steigt die Zahl der Wohnungen in Rostock kontinuierlich und in den letzten Jahren auch mit zunehmender Dynamik. Ende 2020 wurden in der Hanse- und Universitätsstadt 121.808 Wohnungen gezählt, davon 11.026 in Ein-, 2.326 in Zwei- und 108.456 in Mehrfamilienhäusern. Die so genannte EZFH-Quote (Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern) liegt jedoch bei gerade mal knapp elf Prozent. In Städten ähnlicher Größe liegt er bei 18 (Magdeburg), 19 (Erfurt) bzw. 31 Prozent (Lübeck), bundesdeutschen Durchschnitt bei 45 Prozent.
Sehr geehrte Damen und Herren,

nach intensiver Prüfung hat der Fairtrade Deutschland e.V. uns gestern bestätigt, dass Rostock den Titel „Fairtrade-Town“ für weitere zwei Jahre tragen darf. Im Jahr 2011 hatten Sie als Bürgerschaft den Beitritt zur bundesweiten Kampagne Fairtrade-Towns beschlossen, nun schon seit zehn Jahren tragen wir diesen Titel. Von 2013 bis 2015 war Rostock zugleich Hauptstadt des Fairen Handels und lange Zeit einzige Kommune, die die Kampagnen-Titel Fairtrade-Town, Fairtrade-School und Fairtrade-University gleichzeitig trug. Seit 2016 finanzieren wir eine Koordinationsstelle für die Fairtrade-Stadt-Aktivitäten. Das Eine-Welt-Landesnetzwerk M-V e.V. ist Träger dieser Stelle und Knotenpunkt für unterschiedlichste Aktionen und Angebote auch in diesem Jahr.

Die Bestätigung der Auszeichnung ist ein schönes Zeugnis für die nachhaltige Verankerung des fairen Handels in unserer Hanse- und Universitätsstadt. Zahlreiche Akteure aus Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft arbeiten eng für das gemeinsame Ziel zusammen. Wir werden uns weiterhin mit viel Elan dafür einsetzen, den fairen Handel auf lokaler Ebene zu fördern.

Rostock ist eine von fast 800 Fairtrade-Towns in Deutschland. Das globale Netzwerk der Fairtrade-Towns umfasst über 2.000 Fairtrade-Towns in insgesamt 36 Ländern, darunter Großbritannien, Schweden, Brasilien und der Libanon.

Meine Damen und Herren,

im Rahmen der bundesweiten Aktion STADTRADELN haben sich auch in diesem Jahr Radelnde aus Rostock zusammengeschlossen und sind zwischen dem 28. August und 17. September für ein besseres Stadtklima und mehr Lebensqualität geradelt. Und in diesem Jahr gab es wieder neue Rekorde: Mit 3.179 Radlerinnen und Radlern haben 27 % mehr Teilnehmende im Vergleich zum Vorjahr mitgemacht. Diese haben in den drei Wochen insgesamt 547.038 Kilometer geradelt, das waren 20 % mehr als im bisherigen Rekordjahr 2021. An der Aktion haben in diesem Jahr 178 Teams teilgenommen. Jede mit dem Fahrrad zurückgelegte Strecke ist eine eingesparte Autofahrt. Somit kann das Ergebnis auch in 84 Tonnen eingespartes CO2 ausgedrückt werden.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!