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Besonderer Stadtgrundgang: Vor 792 Jahren wurde Rostock Stadtrecht bestätigt

Pressemitteilung vom 21.06.2010

Am 24. Juni 2010 jährt sich zum 792. Mal die Bestätigung des lübischen Stadtrechts für Rostock durch Fürst Heinrich Borwin I. Drei Rostocker Vereine, der Rostocker Stadtführerverein e.V., der Verein für Rostocker Geschichte e.V. und der Plattdütsch-Verein "Klönsnack-Rostocker 7" e.V., veranstalten wie auch schon in den vergangenen Jahren einen festlichen Rundgang durch die Stadt. Acht Stationen mit interessanten Kurzvorträgen durch namhafte Persönlichkeiten garantieren dabei eine kurzweilige Veranstaltung.

Die Eröffnung der Veranstaltung erfolgt um 14 Uhr durch Oberbürgermeister Roland Methling in der St.-Marien-Kirche. Pastor Tilman Jeremias referiert zum Thema "Kirche im Gegenwind - Aspekte Rostocker Kirchengeschichte zur Nazi- und DDR-Zeit". Dann geht es in die Rathaushalle, wo in gewohnt spritziger Art die "Plattsnacker" unterhalten. Weitere Stationen sind der Rostocker Hof, der Universitätsplatz, der Klostergarten, die Heubastion und in die Wallanlagen. Im 19. Jahrhundert wurde diese grüne Oase vom Rostocker Verschönerungsverein aus den nicht mehr benötigten mittelalterlichen Verteidigungsanlagen gestaltet. Zur Freude vieler Rostockerinnen und Rostocker hat sich der Verschönerungsverein im vergangenen Jahr neu gegründet. Der Abschluss erfolgt dieses Mal am Kröpeliner Tor mit Blick auf die Kröpeliner-Tor-Vorstadt.

Die Vereine bitten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesem besonderen und kostenfreien Rundgang beim Ausgang aus der St.-Marien-Kirche um eine Spende. Dieses Mal geht um die Unterstützung der Finanzierung eines Kulturprojektes. Die Rostocker Volks-und Raiffeisenbank eG wird in Zusammenarbeit mit den Bildhauern Prof. Jo Jastram und Dirk Wunderlich ein bronzenes Altstadtmodell Rostocks in den Grenzen der früheren Stadtmauer und der heutigen Bebauung gestalten und voraussichtlich zum 793. Jahrestag der Stadtgründung 2011 der Öffentlichkeit vorstellen. Das Modell soll auch für sehbehinderte und blinde Mitmenschen erlebbar sein.