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Bewohnerparkausweise gelten vorerst weiter

Pressemitteilung vom 20.03.2020 - Wirtschaft und Verkehr

Aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage und der damit verbundenen Verzögerung bei der Bearbeitung von Bewohnerparkausweisen gelten ab sofort alle Bewohnerparkausweise ab Ablauf ihrer Gültigkeit zunächst einen Monat weiter. Darüber informiert das Amt für Verkehrsanlagen.