Abteilung Verkehrsbehördliche Aufgaben

Hauptaufgabe der Abteilung verkehrsbehördliche Aufgaben ist die Durchsetzung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
Dazu werden Maßnahmen zur Verkehrsbeschilderung, zu Fahrbahnmarkierungen, zum Parken, zur Verkehrslenkung, zur Verkehrsführung bei Baustellen und Großveranstaltungen sowie Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum bearbeitet, geprüft und mittels straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen umgesetzt.
Bewohnerparkgebiet
Die Rostocker Innenstadt ist in mehrere Bewohnerparkgebiete aufgeteilt. Sie reichen von der Nördlichen Altstadt bis zur Kröpeliner Tor Vorstadt. Für Warnemünde wurden eigene Bewohnerparkgebiete angelegt.
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Parkerleichterungen
Schwerbehinderten Menschen können beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden auf Antrag Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der StVO zum Halten und Parken erteilt werden, unabhängig davon, ob sie selbst ein Fahrzeug führen oder sich von Dritten fahren lassen.
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Sondernutzung öffentlicher Straßen
Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen. ( § 21 StrWG M-V). Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis der Stadt Rostock. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
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Parken

Umzüge
Sie planen privat einen Umzug oder eine Möbellieferung von oder nach Rostock und benötigen ein Halteverbot?
Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung für die Durchführung von Umzügen oder Möbellieferungen.
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Rostock nimmt Rücksicht
Verkehrsbehörde der Stadt startet Offensive für mehr Sicherheit im Straßenverkehr
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