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Genehmigung für private Umzüge

Sie planen privat einen Umzug oder Möbellieferung von oder nach Rostock und benötigen ein Halteverbot ?

Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung für die Durchführung von Umzügen oder Möbellieferungen.

Im Rahmen der Durchführung von Umzügen oder größeren Möbellieferungen kann im Tiefbauamt ein Antrag auf Ausschilderung eines Haltverbotsbereiches zur Gewährleistung des fließenden Verkehrs und Sicherung der Arbeitsstelle gestellt werden.

Verfahrensweg:

  • Antragstellung im Tiefbauamt, Abteilung verkehrsbehördliche Aufgaben;
  • Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Ausschilderung der Arbeitsstelle;
  • Weiterleitung der verkehrsrechtlichen Anordnung durch den Antragsteller an eine Verkehrssicherungsfirma zur Ausführung der Beschilderungsmaßnahme.

Wann ist der Antrag zu stellen?

Beantragung mindestens 3 Wochen vor dem Umzugstermin. Dieses kann schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder auch persönlich bei der u. a. Kontaktadresse erfolgen.

Kosten:

Verwaltungsgebühr: 20,00 €

voraussichtliche Kosten für der Ausschilderung durch die Verkehrssicherungsfirmen: ab ca. 120,00 € (konkrete Kosten sind bei den Verkehrssicherungsfirmen zu erfragen) 

Den ausgefüllten Antrag können Sie an das Tiefbauamt, Abteilung verkehrsbehördliche Aufgaben mailen.