Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Für alle Parkerleichterungen gilt:

Die Ausnahmegenehmigungen für schwerbehinderte Menschen sind nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Sie werden gut sichtbar in dem Fahrzeug ausgelegt, welches die schwerbehinderte Person nutzt, egal, ob als Fahrer oder als Mitfahrer.
Der Genehmigungsbescheid in Form des A4-Blattes ist bei jeder Fahrt mitzuführen, jedoch nicht im Fahrzeug auszulegen.
Die Ausnahmegenehmigung darf nur im Original verwendet werden. Kopien sind unzulässig.
Welche Gebühren entstehen?
Für die Erteilung einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen wird in der Regel keine Gebühr erhoben. Bei Verlust einer Parkerleichterung berechnen wir jedoch eine Gebühr in Höhe von 23,80 EURO. Nähere Auskünfte erteilt die Straßenverkehrsbehörde.