Sondernutzung öffentlicher Straßen
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht (§§ 22 ff Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg Vorpommern (StrWG M-V).
Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen (§ 21 StrWG M-V). Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis der Stadt Rostock. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Für folgende Arten der Sondernutzungen werden im Bereich der Stadt Rostock u. a. Sondernutzungserlaubnisse erteilt, wenn es die Örtlichkeit zulässt:
- Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen (Straßenfeste, Wochenmärkte, Sondermärkte, open-air),
- Informationsstände (z. B. von politischen Parteien, gemeinnützigen Vereinen o. ä.)
- Tische und Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken (Außengastronomie),
- Warenauslagen,
- Werbeaufsteller,
- Aufstellung von Fahrradständern mit Werbung,
- Aufstellung von Blumenkübeln auf Gehwegen,
- Straßenhandel (Handel in ambulanter Form, d.h. beweglich ohne Einnahme eines festen Standplatzes),
- Baustelleneinrichtungen (hier ist eventuell auch eine Verkehrsrechtliche Anordnung notwendig),
- Gerüststellung, Aufstellen von Schuttcontainer und u. ä.
Unterlagen bzw. Antragsformulare zum Download für die verschiedenen Sondernutzungen finden Sie am Ende der Seite unter dem Punkt "Dienstleistungen".
- Sondernutzungsantrag oder
- Sondernutzungsantrag Veranstaltungen
- Sondernutzungsantrag (Bau) /Anordnung Verkehrsbehörde
- In Ausnahmefällen ist es auch möglich, einen formloser Antrag mit Erläuterungen, Zeichnungen und textlicher Beschreibung einzureichen
- Lageplan
Gebühren:
siehe Sondernutzungssatzung zuzüglich einer Verwaltungsgebühr (s. Verwaltungsgebührensatzung) für die Erteilung der Erlaubnis.
Fristen:
mindestens 14 Tage vorher
bei Veranstaltungen mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr sowie mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 500 Personen ist eine rechtzeitige Antragstellung (mindestens 2 Monate vor Beginn) zwingend erforderlich.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen Frau Stobbe, Frau Riemer und Herr Wnuck zur Verfügung.