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Bewohnerparken wird für Anwohner der Doberaner Straße erweitert

Pressemitteilung vom 29.06.2009

Das Bewohnerparken für die Doberaner Straße wird erweitert, teilt das Stadtamt mit. Ab sofort können Bewohnerinnen und Bewohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Doberaner Straße von Haus Nr. 14 bis 20 und 144 bis 151 beim Ortsamt Stadtmitte, Neuer Markt 3, oder im Stadtamt, Abt. Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben, Charles-Darwin-Ring 6, einen Bewohnerparkausweis beantragen. Damit kann im gesamten Bewohnerparkgebiet B2 zwischen Gertrudenstraße und Friedrichstraße von 7 bis 9 Uhr und von 15 bis 19 Uhr bevorrechtigt geparkt werden.

Für den Antrag sind der Personalausweis oder der Reisepass mit der Bestätigung der Meldebehörde sowie der Fahrzeugschein vorzulegen. Bei einer privaten Nutzung eines Dienstfahrzeuges ist die Bestätigung des Halters über die ständige und fortdauernde Nutzung des Fahrzeuges einzureichen. Sollte ein Nebenwohnsitz amtlich angemeldet und Zweitwohnsitzsteuer entrichtet worden sein, so wird gegen Vorlage der Bescheinigung ebenfalls ein Bewohnerparkausweis ausgestellt.

Geschäfte, Büros und Einrichtungen, die in diesem Bereich ihren Sitz haben, können beim Stadtamt, Abt. Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben, einen formlosen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken im Bewohnergebiet B 2 stellen. Dem Antrag sind Kopien der Gewerbeanmeldung mit eingetragenem Standort im Bewohnerparkgebiet und der Fahrzeugschein beizulegen.
Freiberufler, Institutionen und Vereinen erfragen bitte im Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben die erforderlichen Unterlagen.

Ab 8. Juli 2009 werden darüber hinaus die Parkmöglichkeiten im Bewohnerparkgebiet B2 auf die Doberaner Straße ab Haus Nr. 151 (rechte Straßenseite in Richtung Margaretenstraße) auf ca. 16 Stellflächen erweitert. Bewohner, die im Besitz eines gültigen Parkausweises B2 sind, dürfen dann von 17 bis 9 Uhr täglich unentgeltlich in diesem Abschnitt parken. Die betreffenden gebührenpflichtigen Parkplätze werden zusätzlich mit dem Verkehrszeichen „Bewohner mit Parkausweis B2 17-9 h frei“ ausgeschildert.

Das Ortsamt Stadtmitte hat geöffnet am Montag von 9 bis 12 Uhr, am Dienstag von 9 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 17.30 Uhr, am Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 12 Uhr. Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den Rufnummern 381-2247 oder 381-2246 zu erreichen. Das Stadtamt, Abt. Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben öffnet am Dienstag von 9 bis 17.30 Uhr und am Donnerstag von 9 bis 16 Uhr. Telefonische Anfragen bitte unter
den Rufnummern 381-3126 oder 381-3127.