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Bildungsurlaub für Teilnahme an Kursen der Volkshochschule

Pressemitteilung vom 04.09.2001



Mit Beginn des Herbstsemesters 2001 bietet die Volkshochschule der Hansestadt auch eine Reihe von Kursen an, die über das des Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern für die persönliche Weiterbildung genutzt werden können. Auf der Grundlage des Gesetzes haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, sich für die Teilnahme an einem anerkannten Kurs bei vollem Lohnausgleich von der Arbeit beurlauben zu lassen. Über die dabei einzuhaltenden Bedingungen und die Bildungsangebote kann man sich ausführlich an der Volkshochschule beraten lassen. Die Offerten richten sich in erster Linie an Interessenten, die Englisch, verschiedene PC-Grundlagen, eine anspruchsvolle schriftliche und mündliche Kommunikation oder neue Ansätze im Umgang mit Kindern und Jugendlichen erlernen möchten. Näheres kann man im Programm der Volkshochschule oder unter den Rufnummern 49 77 00 in der Geschäftsstelle Zentrum, Alter Markt 19, nachlesen und unter 77 85 70 in der Geschäftsstelle Lütten Klein in der Kopenhagener Straße 5 telefonisch erfragen.