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Bodenschutzkonzept in der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 20.12.2000

20. Dezember 2000

Bodenschutzkonzept in der Hansestadt Rostock

Böden spielen eine zentrale Rolle in allen Bereichen des Naturhaushaltes. „Schadstoffbelastungen von Böden und ein sorgloser Umgang mit der nicht vermehrbaren Ressource Boden bei der Siedlungsentwicklung und in Land- und Forstwirtschaft sind die wesentlichen Bedrohungen für unsere Böden“, so Karina Jens, Senatorin für Umwelt und Ordnung.

Mit Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes am 1. März 1999 sind wichtige Regelungen zur Altlastensanierung und zum schonenden Umgang mit dem Boden festgeschrieben worden. In Verbindung mit der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juni 1999 ist der Bodenschutz erstmals bundesweit einheitlich gesetzlich geregelt worden. Ziel dieser Gesetzgebung ist es, die Funktionen des Bodens zu erhalten oder wiederherzustellen. Betrachtet wird der Boden als oberste Schicht der Erdkruste. Wichtige natürliche Bodenfunktionen sind die Lebensraumfunktion für Menschen, Tiere und Pflanzen, die Regelungsfunktion für Wasser und Schadstoffe sowie die Archivfunktion für die Natur- und Kulturgeschichte. Nutzungen des Bodens sind so vorzunehmen, dass von ihnen keine schädlichen Bodenveränderungen ausgehen.

Diese bundesweit geltenden Maßstäbe für einen wirksamen Bodenschutz müssen jedoch durch entsprechende Konzepte und Programme in den Ländern und Kommunen untersetzt werden. Entsprechend Zuständigkeitsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 24. Februar 1999 sind die Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur für die Durchführung des Bundesbodenschutzgesetzes zuständig. Den kreisfreien Städten wird hierin die Ermittlung, Erfassung und Überwachung der Altlastverdachtsflächen und der Altlasten übertragen.

Im ersten Teil des Bodenschutzkonzeptes ist eine Bestandsaufnahme des Schutzgutes Boden im Stadtgebiet dargestellt. Einer nachhaltigen Bodenbewirtschaftung steht der allgemeine Trend zum Flächenverbrauch gegenüber. In Rostock wurden gemäß einer für den Zeitraum von 1989 bis 1995 vorgenommenen Flächenbilanzierung 270 ha für Industrie- und Gewerbeansiedlungen versiegelt. In gleicher Zeit gingen die Ackerflächen und das landwirtschaftliche Grünland um 125 ha bzw. ca. 70 ha zurück. Dieser Trend der abnehmenden landwirtschaftlichen Nutzflächen hält auch weiterhin an.

Im Katalog sind konkrete Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Bearbeitungszeiträume tabellarisch zusammengefaßt dargestellt. Schwerpunkte solcher Handlungsfelder sind:

- Flächenrecycling durch Altlastensanierung
In diesem Jahr konnten u.a. die Sanierungen des Tanklagers Bramow und der Schädlingsbekämpfungsstandorte Sievershäger und Dalwitzhofer Weg abgeschlossen werden.

- Schutz hochempfindlicher Böden (Niedermoore) und Bodenschutzmaßnahmen auf Waldböden
Bis 2000 wurden etwa 300 ha militärisch genutzter Flächenin Regie des Stadtforstamtes entsiegelt und renaturiert. Diese Flächen sind heute der Waldfläche Rostocks zuzurechnen .

- Bodenvorsorge-Untersuchungen auf sensibel genutzten Flächen
Auch im nächsten Jahr werden Untersuchungen zur Schadstoffbelastung in Kleingärten und Parks weitergeführt. Auf bisher 40 überprüften Kinderspielplätzen der Stadt waren Grenzwertüberschreitungen nicht festzustellen.

- Versiegelungsbegrenzung bzw. kleinflächige Entsiegelungen
Ein Gemeinschaftsprojekt unter Anleitung durch die Rostocker Agenda 21 sieht beispielsweise die Teilflächenentsiegelung von sechs Schulhöfen vor und läuft über einen Zeitraum von drei Jahren.

- Weiterentwicklung eines Bodeninformationssystems mit thematischen Karten und Datenbeschaffung
Mit der Stadtbodenkartierung wurden die Grundlagen für ein Bodeninformationssystem gelegt. Ergänzende Profilaufnahmen mit dem Ziel einer flächendeckenden Bodenaufnahme und die Zusammenführung vorhandener Daten über die Stadtböden werden im Rahmen der Möglichkeiten schwerpunktmäßig weiterverfolgt.

- Erstellung von Bodenmanagementkonzepten für alle städtischen Großvorhaben