Home
Navigation

Bonuspunkte

Pressemitteilung vom 27.10.1999

vergeben werden.

30% der eingesparten Mittel gehen an den Teilnehmer. Was kann davon finanziert werden?


Davon kann alles finanziert werden, was die Schule (bzw. das Projektteam) möchte, z.B. eine Fete für alle, die mitgemacht haben, Werkzeug für den Hausmeister, ein Dienstfahrrad, Fachliteratur, Blumen für alle Helfer.

Über das "Was" der Anschaffung soll das Projektteam entscheiden.

Für die Organisationseinheiten können die eingesparten Mittel für die Verschönerung und Unterhaltung der Arbeitsräume bzw. die Beschaffung von Gebrauchsgegenständen eingesetzt werden.

Die finanzielle Abwicklung der Beschaffung unterliegt dem geltenden Haushalts- und Kassenrecht. Anordnungsbefugt ist die bewirtschaftende Stelle.

40% der eingesparten Mittel stehen für geringinvestive energiesparende Maßnahmen zur Verfügung. Wie werden diese Mittel verteilt?


Über den Wiedereinsatz der 40% eingesparten Mittel für geringinvestive energiesparende Maßnahmen wird nach Antragstellung gemeinsam mit allen prämierten Teilnehmern beraten. Die Entscheidung liegt danach aus fachlicher Sicht beim Hochbauamt.

Welche weitere Unterstützung gibt es?


Neben einem Einführungsworkshop für alle Teilnehmer werden modulare Informations- und Bildungsveranstaltungen angeboten:

Grundmodul: Energie- und Wasserverbrauch von Schulen, Datenerfassung mit Schülern, Möglichkeiten der Einsparung durch intelligentes Verhalten, Organisation und Durchführung von Einsparprojekten

Vertiefung 1: praktische Arbeit mit Meßgeräten, Diskussion zur pädagogischen Umsetzung, Verstellung von Medien zum ökologischen Nutzerverhalten (Bücher, Broschüren, Videos, Spiele)

Vertiefung 2: Öko-Rundgang durch die Schule mit Diskussion über Schwachstellen, Grobplanung eines Einsparprojektes gemeinsam mit den Teilnehmern.

Diese Module werden vom Umweltbüro Nord e.V. realisiert. Nach Absprache können auch Schüler teilnehmen.

Desweiteren bieten die Organisatoren des Wettbewerbes im Rahmen ihrer Möglichkeiten ausgewählten Projektarbeiten fachliche Begleitung an, die auch in Zusammenarbeit mit Versorgungsunternehmen oder Dritten erfolgen kann.

Zusätzliche finanziellen Mittel über die 30% plus 40% der Einsparungen hinaus stehen nicht zur Verfügung. Solche Mittel können aber durch eigene Initiative von Dritten eingeworben werden.

Die fachliche Begleitung wird durch das Hochbauamt, SGB Energiebewirtschaftung und Optimierung, sowie, wenn thematisch zutreffend, im Rahmen der Arbeitskapazität durch das Umweltamt mit abgedeckt.

Nachfragen

Hochbauamt, Herr Rokita, Tel. (03 81) 3 81-83 15, eMail: r65ew005@rostock.de
Amt für Umweltschutz, Herr Dr. Dieminger, Tel. (03 81) 4 92 20 61