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Corona-Ampel für Rostock ab Sonntag „orange“

Pressemitteilung vom 04.02.2022 - Umwelt und Gesellschaft

Corona-Schutzmaßnahmen können gelockert werden

Die Corona-Ampel für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock springt ab Sonntag, 6. Februar 2022, auf „orange“. Damit werden zahlreiche Corona-Schutzmaßnahmen gelockert. So ist wieder der Besuch zahlreicher Einrichtungen gestattet, wenn dabei die 2G-Plus-Regel beachtet wird. Möglich ist dies, weil Rostock seit Montag, 31. Januar 2022, der Stufe „orange“ der risikogewichteten Einstufung des COVID-19-Infektionsgeschehens zugeordnet ist.

Bei Besuchen von Kinos, Theatern, Konzerthäusern und Opern, von kulturellen Ausstellungen und Museen im Innenbereich, Chören und Musikensembles unter 2G-Plus-Bedingungen entfällt die Maskenpflicht für das Publikum am Sitzplatz. Der Besuch von Freizeitparks, Zirkussen, Innenbereichen des Zoos und des Botanischen Gartens, von Volksfesten sowie die Nutzung tourismusaffiner Leistungen in Innenbereichen ist nun wieder unter 2G-Plus-Bedingungen möglich. Für Außenbereiche von kulturellen Ausstellungen und Museen sowie des Zoos und des Botanischen Gartens entfallen besondere Schutzregeln gänzlich.

Schwimm- und Spaßbäder, auch in Beherbergungsbetrieben, können unter Beachtung der 2G-Plus-Regel genutzt werden. Die 2G-Plus-Regel gilt ebenso für Indoorspielplätze und nicht vereinsbasierten Indoorfreizeitaktivitäten sowie für Vereinssport ab 18 Jahren. Für Vereinssport unter 18 Jahren gilt nun die 2G-Regel.

Unter Beachtung der 2G-Plus-Regel möglich sind auch wieder der Besuch von Tanzschulen, Spielhallen und Spielbanken etc. sowie soziokulturellen Zentren. Auch sexuelle Dienstleistungen können unter 2G-Plus-Bedingungen wieder genutzt werden. Für Fahr-, Flug- und Jagdschulen sowie für Musik- und Jugendkunstschulen (unter 18 Jahren), in außerschulischen Bildungseinrichtungen (außer für Veranstaltungen, die zum Erwerb einer formalen Qualifikation führen) sowie bei vorgeschriebenen Versammlungen von Vereinen, Verbänden und Parteien gilt ab Sonntag die 2G-Regel.

Geschlossene private Gesellschaften in Gaststätten und gewerblich organisierte private Zusammenkünfte mit ausschließlich geimpften und genesenen Personen sind unter 2G-Plus-Bedingungen mit maximal zehn Personen wieder möglich. Dazu gehörende Kinder bis 14 Jahre und notwendige Betreuungspersonen von Menschen mit Behinderungen werden dabei nicht mitgerechnet.

Besuche von Discotheken, Clubs und Tanzveranstaltungen sind weiterhin untersagt. Sonstige Veranstaltungen im Innenbereich sind unter Beachtung der 2G-Plus-Regel für maximal 50 % der Kapazität möglich, jedoch insgesamt nicht mehr als 200 Personen. Bei sonstigen Veranstaltungen in Außenbereichen erhöht sich diese Maximal-Zahl auf 1.000 Personen.

Die 2G-Plus-Regel gestattet den Zutritt bzw. die Nutzung für vollständig Geimpfte oder Genesene, wenn zusätzlich ein tagesaktueller Test vorgelegt werden kann. Für Geboosterte und bei der 2G-Regel entfällt diese zusätzliche Testpflicht. Für Kinder, Schulpflichtige, Schwangere und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona impfen lassen können, gelten Ausnahmen.

Seit 1. Dezember 2021 galten für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Maßnahmen der Stufe "rot". Weitere Corona-Schutzmaßnahmen („rot+“) waren wegen des anhaltenden Verbleibens in dieser Stufe und auf der Basis der Veränderungen der Corona-Landesverordnung seit 9. Dezember 2021 wirksam.

Wird ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt mindestens fünf Tage hintereinander auf einer niedrigeren Stufe eingeordnet, gelten die Maßnahmen dieser Stufe ab dem übernächsten Tag. Befindet sich ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt mindestens drei Tage hintereinander auf einer höheren Stufe, treten die Maßnahmen dieser Stufe ab dem übernächsten Tag in Kraft.