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Das Amt für Controlling, Finanzen und Steuern informiert: Hundesteuer wird wieder fällig

Pressemitteilung vom 25.06.2003






Sehr geehrte Hundehalterinnen und Hundehalter, wir möchten Sie an dieser Stelle daran erinnern, dass am 1. Juli die Hundesteuer für das Jahr 2003 fällig wird. Die zu entrichtende Summe entnehmen Sie bitte Ihrem letzten Hundesteuerbescheid.

Bitte versäumen Sie nicht, die Steuer zum Fälligkeitstermin zu entrichten. Dadurch vermeiden Sie unnötige Säumniszuschläge und
Mahngebühren. Ihre Einzah-lungen können Sie auf folgende Konten der Hansestadt Rostock, unter Angabe Ihrer Personenkontonummer, vornehmen:

Bankverbindungen:

Deutsche Kreditbank AG
Kto.-Nr.     100 321
BLZ     130 500 00   

Ostseesparkasse Rostock
Kto.-Nr.     0 205 600 000
BLZ    130 500 00   

Deutsche Bank AG Rostock   
Kto.-Nr.    1 168 038
BLZ    130 700 00   

Vereins- und Westbank Rostock
Kto.-Nr.     19 565 499
BLZ    200 300 00

Bei Steuerzahlern, die der Stadt eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Steuer von der Stadtkasse automatisch eingezogen.

Leider ist noch nicht jeder Hun-dehalter der Hansestadt Rostock im Besitz einer gültigen Hunde-marke und entrichtet die Hunde-steuer. Deshalb werden in den nächsten Wochen wieder verstärkt Kontrollen in den Wohnge-bieten der Hansestadt Rostock stattfinden, die Kontrollkräfte weisen sich dabei unaufgefordert mit ihrem Dienstausweis aus.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Hund außerhalb des Hauses oder Grundstückes die Marke sichtbar tragen muss, sie ist den beauftragten Mitarbeitern der Hanse-stadt Rostock bei den stattfindenden Kontrollen auf Verlangen vorzuzeigen. Auch das Ende der Hundehaltung sollten Sie, in Ihrem eigenen Interesse, unverzüglich anzeigen. Die Steuerberechnung erfolgt dann nur für den anteiligen Zeitraum des Kalenderjahres und endet mit Ablauf des Monat, in dem die Hundehaltung endete. Versäumen Sie es in diesem Falle bitte nicht, die Hundemarke zurückzugeben.

Sollten Sie bislang versäumt haben, Ihren Hund anzumelden oder haben Sie darüber hinaus Fragen zur Erhebung der Hunde-steuer, stehen Ihnen die Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter des Amtes für Controlling, Finanzen und Steuern gern zur Verfügung.

Sie erreichen uns während der Besucherzeiten:

Die.-Fr.    9 Uhr bis 12 Uhr
Die.    14 Uhr bis 18 Uhr
Mi.-Do.    14 Uhr bis 15 Uhr

Neuer Markt 3, Zimmer 301 a (im ehemaligen Postgebäude), bzw. telefonisch unter der Nummer 381-2046.

Darüber hinaus nehmen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ortsämtern Ihre Anliegen entgegen. Karin Helke
Amtsleiterin

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