Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Pressemitteilung vom
Elektroschrott vermeiden und verwerten
Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes dürfen alte Elektrogeräte ab 24. März 2006 nicht mehr zusammen mit dem Restmüll (graue Tonne) entsorgt werden, sondern müssen getrennt erfasst werden. Das gilt für alle Geräte von der Waschmaschine über den Kühlschrank, Staubsauger, den PC bis hin zu Rasierapparat und MP3-Player. Hinzu kommen Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen. Die Abgabe bei den kommunalen Sammelstellen ist immer kostenfrei. Mit einem kleinen persönlichen Aufwand kann ein hoher Nutzen für die Umwelt bewirkt werden. Jeder Bürger kann mithelfen, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe gezielt behandelt werden können.
Wenn Sie Altgeräte einer getrennten Sammlung zuführen, entlasten Sie die Umwelt in doppelter Weise: Erstens helfen Sie, Ressourcen zu sparen und zwei- tens tragen Sie dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektronikgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber. Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz schreibt vor, dass die Hersteller verpflichtet sind, die gesammelten Geräte zurückzunehmen und nach dem Stand der Technik zu entsorgen. Bei der Entsorgung der Altgeräte ist ein möglichst hoher Anteil wieder zu verwen- den oder stofflich zu verwerten.
Elektronikschrott ist getrennt von Sperrmüll bereitzustellen. Die kostenfreie Abholung der Geräte von privaten Haushalten ist nach Bestellung über das Servicetelefon und das Internet möglich. Weiterhin können die Geräte auf den Recyclinghöfen kostenfrei anliefert werden.
Ab 24. März 2006 werden alle neuen Elektrogeräte mit der "durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern" gekennzeichnet. Das Symbol weist darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll (graue bzw. gelbe Tonne, Biotonne, Papier oder Glas) entsorgt werden darf, sondern bei den kommunalen Sammelstellen oder freiwilligen Rücknahmesysteme abzugeben sind.
Cleanaway Ost GmbH & Co. KG
Tannenweg 25, 18059 Rostock
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Öffnungszeiten der Recyclinghöfe der Hansestadt Rostock:
Südstadt, Reutershagen, Dierkow
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Lütten Klein
Montag bis Freitag
8.00 bis 12.30 Uhr
und 13.00 bis 18.30 Uhr
Samstag 9.00 bis 12.30 Uhr
und 13.00 bis 16.30 Uhr
Sind die Elektrogeräte noch nutzbar, können diese über die BRAUCHBAR (Tel. 381-7346/ -7347) an andere Bürger abgegeben werden.