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Denkmalschutzrechtliche Genehmigung musste erteilt werden

Pressemitteilung vom 14.05.2013

Nach Abwägung aller vorliegenden Fakten musste die Stadtverwaltung als Untere Denkmalschutzbehörde jetzt die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zur Verbringung der MS GEORG BÜCHNER erteilen. Die Entscheidung wurde im Einvernehmen mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege getroffen. Oberbürgermeister Roland Methling betont: „Ich bedauere dies außerordentlich. Aber letztlich fand sich kein potenzieller Eigner, der dem Schiff eine dauerhafte Perspektive geben und dies auch belastbar finanziell untersetzen konnte.“

Nachdem die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock im Dezember 2012 der Empfehlung der Verwaltung folgte und das Vorkaufsrecht nicht nutzte, führten auch Gespräche mit an der Übernahme des Schiffes Interessierten leider nicht zu belastbaren Ergebnissen. Oberbürgermeister Roland Methling: „Wunschdenken hilft da leider nicht weiter. Neben den laufenden Betriebskosten wäre ein zweistelliger Millionenbetrag nötig, um den Schiff eine Perspektive zu geben. Auch die ambitionierten Ideen aus Belgien waren letztlich nicht durch Finanzierungszusagen untersetzt.“

Oberbürgermeister Roland Methling bedankt sich bei allen, die sich in den vergangenen Wochen und Monaten für das frühere Ausbildungsschiff der Deutschen Seereederei engagiert haben. „Unser maritimes Erbe geht mit dieser Entscheidung nicht unter. Gerade mit dem Traditionsschiff haben wir ein Pfund in der Hand, mit dem wir wuchern können. Wir sollten alles unternehmen, um das in Warnemünde gebaute Schiff noch mehr ins Bewusstsein der Rostockerinnen und Rostocker zu rücken und es dauerhaft zu erhalten.“