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Der Hauptausschuss beschloss

Pressemitteilung vom 21.05.2003

Hansestadt reduziert Anzahl ihrer Mitgliedschaften Der Hauptausschuss hat während seiner heutigen Sitzung den Austritt der Hansestadt Rostock aus drei Vereinen beschlossen. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sollen die Mitgliedschaften der Hansestadt Rostock im Rostocker Freizeitzentrum e.V., im Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. und in der Gesellschaft zur Förderung des Ostseeinstituts für Marketing, Verkehr und Tourismus beendet werden. Damit werden jährlich Mitgliedsbeiträge in Höhe von 2.600 Euro eingespart. Insgesamt werden durch die Beendigung von Mitgliedschaften der Hansestadt in Vereinen und Verbänden 21.800 Euro Mitgliedsbeiträge eingespart. Die Überprüfung aller Mitgliedschaften der Stadt ist Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes 2002 bis 2005. Bei insgesamt 15 Vereinen und Verbänden ist die Mitgliedschaft auch weiterhin erforderlich bzw. vorgeschrieben. Der Rostocker Freizeitzentrum e.V. wird durch die Hansestadt mit erheblichen Zuschüssen entsprechend der aktuellen Haushaltslage unterstützt.

Neues Mitglied im Agenda 21-Rat

Prof. Dr. Siegfried Bludszuweit ist neues Mitglied im Agenda 21-Rat der Hansestadt Rostock und tritt damit die Nachfolge für Prof. Dr. Spillmann an. Das bestätigt heute der Hauptausschuss. Prof. Dr. Bludszuweit ist Geschäftsführer der Motoren- und Energietechnik GmbH (MET). Vor rund drei Jahren bildete sich auf Beschluss der Rostocker Bürgerschaft der Agenda 21-Rat der Hansestadt Rostock und nahm im November 1999 seine Arbeit auf. Aufgabe des Rates ist, als prozessbegleitendes Gremium bei der Erarbeitung der Lokalen Agenda 21 für Rostock mitzuwirken. Er bildet damit eine Brücke zwischen den Agenda 21-Arbeitskreisen, der Kommunalpolitik und der Stadtverwaltung. Wegen der weitreichenden Bedeutung der Thematik übernimmt der Agenda-Rat eine wichtige Rolle im gesamten Agenda-Prozess.

Ihm gehören maximal 21 Mitglieder an. Es sind Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der Bürgerschaft, Sprecherinnen und Sprecher der Agenda 21-Arbeitskreise, der Oberbürgermeister und sechs Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens der Hansestadt Rostock.

Neuer Chefarzt in der Klinik für Chirurgie am Klinikum Südstadt Neuer Chefarzt der Klinik für Chirurgie am Klinikum Südstadt wird Privatdozent Dr. Kaja Ludwig. Der 40-jährige Mediziner wird die Leitung der Klinik voraussichtlich zum 1. Juni 2003 übernehmen. Grundlagen für die Entscheidung waren unter anderem das umfangreiche operative Können und die Vorstellungen zur künftigen Gestaltung der Klinik für Chirurgie im interdisziplinären Gesamtkonzept des Klinikums Südstadt. Der heutigen Entscheidung des Hauptausschusses waren eine öffentliche Ausschreibung und ein detailliertes Auswahlverfahren voraus gegangen. Aus vielen Bewerbungen wurden sechs Kandidaten vor einem Auswahlgremium gehört.

Dr. med. Bertram Szagun neuer Leiter des Gesundheitsamtes Neuer Leiter des Gesundheitsamtes der Hansestadt Rostock wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Obermedizinalrat Dr. Bertram Szagun. Das bestätigte heute der Hauptausschuss auf Grundlage der fachlichen Voraussetzungen des Bewerbers, der Leitungserfahrungen und der Vorstellungen von einer modernen Gesundheitsverwaltung. Nach dem Studium der Biologie und Humanmedizin war Dr. Bertram Szagun als Arzt am Universitätsklinikum Tübingen tätig. Seit 1995 ist er in der Gesundheitsverwaltung beschäftigt, seit 2000 als stellvertretender Amtsleiter des Gesundheitsamtes des Bodenseekreises mit Sitz in Friedrichshafen.

Erbbaurechte für Kitas vergeben Insgesamt viermal hat der Hauptausschuss heute der Vergabe von Erbbaurechten für Kindertagesstätten und der Übertragung der jeweiligen Gebäude zugestimmt. Die Beschlüsse betreffen die Kindertagesstätten des Deutschen Roten Kreuzes in der Kopernikusstraße 16, des Integral e.V. in der Augustenstraße 24, der Volkssolidarität in der Usedomer Straße 50 sowie des Waldemarhof e.V. in der Kuphalstraße 79. Die Übertragungen sind an die Nutzung als Kindertagesstätte gebunden. Sie ermöglichen den Trägern der Einrichtungen eine effizientere Bewirtschaftung der Grundstücke und Immobilien.