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Die Entsorgung von Grünschnitt in der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 18.07.2003

Die Gartensaison ist in vollem Gange. Neben der Zeit der Entspannung und der Ernte fallen aber auch Tätigkeiten an, um den Garten und das Grundstück in Ordnung zu halten und den Grünschnitt zu entsorgen. Dazu bietet die Hansestadt Rostock verschiedene Möglichkeiten zur Entsorgung von Gartenabfällen an, deren Leistungen über Abfallgebühren gedeckt sind. So werden entsprechende Sammelsysteme über Bio-Tonnen vorgehalten und es besteht für die Rostocker Einwohner die kostenlose Möglichkeit der Abgabe von Grünschnitt ganzjährig auf den vier Recyclinghöfen der Stadt. Dagegen werden bei auswärtigen Anlieferern und Kleingewerbe für die Anlieferung von Grünschnitt Gebühren von sieben Euro für einen halben Kubikmeter erhoben.

Darüber hinaus ist es das ganze Jahr möglich Grünschnitt abfahren zu lassen. Dazu sind mit dem von der Hansestadt beauftragten Unternehmen, der Stadtentsorgung Rostock GmbH, unter der Rufnummer 0381 4593-100 Termine zur Entsorgung zu vereinbaren. Bei größeren Mengen ab fünf Kubikmetern erfolgt dieses über gesondert bereitgestellte Container. Um diese Container maximal auszulasten empfiehlt es sich, dass benachbarte Grundstücke gemeinsam den Container nutzen, denn bei Nichtauslastung erfolgt durch den Entsorger eine Rechnungslegung über den Transport. Kleinere Mengen werden nach Terminvergabe durch die Stadtentsorgung Rostock GmbH im Frühjahr und im Herbst in gebündelter Form bis zu zwei Meter Länge abgefahren.

Die Kleingartenanlagen in Rostock werden zweimal im Jahr über Großcontainer entsorgt. Hier übernimmt der Vorstand die Abstimmung mit dem Entsorger zum Abfuhrtermin und gibt ihn in üblicher Weise bekannt. Bestellte Grünschnittcontainer mit vermischten Abfällen, wie Sperrmüll, Bauschutt und andere Verunreinigungen werden abgewiesen. In diesen Fällen erfolgt eine kostenpflichtige Entsorgung gegenüber dem Vorstand. Gewerbliche Besteller, für die die Entsorgung von Grünschnitt kostenpflichtig ist, haben ebenfalls die Möglichkeit, die Abfuhr mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH zu vereinbaren. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen zum Zwecke der Entledigung ist laut Abfallsatzung unzulässig, da in der Hansestadt Rostock alternative Entsorgungsmöglichkeiten angeboten werden, und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Eine Eigenkompostierung von Gartenabfällen und Bioabfällen aus Haushaltungen ist grundsätzlich erlaubt. Grundstückseigentümer, die auf dem Grundstück kompostieren und die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung des Kompostes sicherstellen, können nach Anzeige bei der

Hansestadt Rostock
Amt für Umweltschutz
Untere Abfallbehörde
Hans-Fallada-Straße 1
18069 Rostock

von der Entsorgung dieser Abfälle befreit werden. Telefonische Rückfragen zum Thema Grünschnittentsorgung sowie anderer Abfallprobleme sind im Umweltamt unter der Rufnummer 0381 381-7314 möglich.