Home
Navigation

Die Schiedsstelle - eine Vergleichsbehörde

Pressemitteilung vom 07.02.2000

Kennen Sie den Unterschied zwischen einfacher und gefährlicher Körperverletzung? Oder wissen Sie genau, wann man von Nötigung und wann von einer Bedrohung spricht? Was ist Hausfriedensbruch? Alles ganz einfach? Für den Laien sind die Unterschiede und Feinheiten nicht immer gleich erkennbar - das gilt auch für die ehrenamtlichen Schiedspersonen der Hansestadt Rostock. Diese 37 Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt tragen in ihrer Freizeit ehrenamtlich zum Rechtsfrieden bei. So versuchen sie beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten zu schlichten, bevor ein Gericht eingeschaltet wird. Dabei geht es nicht darum, mit dem Gesetzbuch zu winken und Schuld zuzuweisen. Vielmehr will die Schiedsperson vermitteln und dazu beitragen, die Streitigkeiten außergerichtlich zu beseitigen. Das es dabei nicht ganz ohne Rechtskenntnisse geht, ist selbstverständlich. Daher führt der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen Bochum regelmäßig Schulungen für die aktiven Schiedspersonen durch. Ende Januar fand erneut ein Seminar in Rostock statt. Hier trafen sich für zwei Tage 27 Schiedsfrauen und Schiedsmänner aus Mecklenburg-Vorpommern, um sich umfassendes Rüstzeug für ihre ehrenamtliche Tätigkeit zu holen. Immerhin geht es in den Schlichtungsverhandlungen um Privatdelikte wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichte Körperverletzung und Sachbeschädigung. Im Bereich des bürgerlichen Rechtsstreits haben es die Schiedspersonen mit Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld zu tun. Teure Anwälte und überlastete Gerichte müssen nicht bemüht werden - der Weg zur Schiedsstelle des Wohngebietes ist näher und kostengünstiger. Die Gebühren für einen Schiedsstellentermin liegen bei 20 Mark, 40 Mark sind bei einem Vergleich zu zahlen sowie etwa 20 Mark für Auslagen. In einer unbürokratischen Schlichtungsverhandlung ist oftmals den Parteien schneller geholfen als bei einer Gerichtsverhandlung, deren Ausgang immer ungewiss bleibt. Bei einigen Privatklagesachen wird dem Gericht sogar von Amts wegen eine Vergleichsbehörde vorgeschaltet. Eine solche Vergleichsbehörde ist die Schiedsstelle im jeweiligen Wohngebiet. Sollte es nicht zur Schlichtung kommen, bleibt den Parteien danach noch immer der Weg zum Gericht. Die Schiedsstellen in der Hansestadt Rostock haben ihren Sitz in den jeweiligen Ortsämtern der Stadtteile. Hier kann sich jeder schlichtungs- und ratsuchende Bürger informieren. Auch außerhalb der Sprechzeiten der Schiedsstellen kann der Bürger einen Termin vereinbaren. Dazu muss er sich entweder in seinem Ortsamt melden oder er kann sich telefonisch an das Rechtsamt der Stadtverwaltung unter Tel. (03 81) 3 81-11 12, -11 16 wenden. eMail: schiedsstelle-rostock@freenet.de Elke Gose Schiedsstellen der Hansestadt Rostock Warnemünde, Am Strom 59, Tel. 5 48 00 61
Lichtenhagen, Klenow-Tor, A.-Tischbein-Str. 47, Tel. 1 27 0721
Groß Klein, Klenow-Tor, A.-Tischbein-Str. 47, Tel. 1 27 07 21
Lütten Klein I und II, Warnowallee 30 (Warnow-Geschäftszentrum), Tel. 3 81-34 00
Evershagen, Bertolt-Brecht-Straße 23, Tel. 71 41 05
Reutershagen I und II, Wiener Platz 3 A, Tel. 8 01 79 26
Hansaviertel/Gartenstadt, Wiener Platz 3 A, Tel. 8 01 79 25
Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Pädagogienstraße 2, Tel. 45 60 31 37
Südstadt/Biestow, Südring 28 A, Berghotel, Tel. 4 05 56-11, -12
Dierkow/Toitenwinkel, J.-Nehru-Straße 33, Tel. 6 59 96 05