Digitales Genesenenzertifikat in Apotheken ausstellen lassen
Pressemitteilung vom
Für die Ausstellung eines digitalen Genesungszertifikates ist eine Genesenen-Bescheinigung des örtlichen Gesundheitsamtes nicht mehr erforderlich. Darauf weist das Gesundheitsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hin.
Alle Personen, die ein positives PCR-Testergebnis hatten und vom Gesundheitsamt das Isolationsschreiben erhalten haben, können sich mit diesem Schreiben an eine Apotheke wenden. Über ein bundeseinheitliches digitales Portal erstellen die Apotheken ein Genesenenzertifikat nach EU-Verordnung. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass das Genesenenzertifikat erst ab dem Tag 28 nach dem positiven PCR-Test gültig ist.
Genesene müssen dafür den Personalausweis (oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild) und den Nachweis eines positiven PCR-Tests (z.B. mittels ärztlicher oder behördlicher Bescheinigung), der nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf, in die Apotheke mitbringen.